[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Ist das Gebet ungültig, wenn man seinen Schambereich länger als 40 Tage lang nicht rasierte?
12. Juni 2021 /
Die rituelle Reinheit • Gültigkeit des Gebets
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Ist das Gebet ungültig, wenn man seinen Schambereich länger als 40 Tage lang nicht rasierte?
Antwort:
Bārak Allāhu fīk. Das hat nichts mit dem Gebet zu tun. Das Entfernen der Haare gehört zur Fitrahandlung und man sollte es auch spätestens alle 40 Tage machen, aber das Gebet ist abhängig von der rituellen Waschung (Wudūʾ) und diese erreicht man auch wenn man die Haare nicht rasierte. Doch Allāh weiß es besser.
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