[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Ist das Transportieren oder Servieren von Schweinefleisch halāl oder harām, zumal man selbst kein Schweinefleisch isst?
Ist das Transportieren oder Servieren von Schweinefleisch halāl oder harām, zumal man selbst kein Schweinefleisch isst?
Antwort:
Möge Allāh dich segnen. Das Transportieren von Schweinefleisch und das Servieren von Schweinefleisch ist dem Muslim untersagt. Das Verbot für das Essen des Schweinefleischs findet sich in dem Vers: "Verboten hat Er euch nur (den Genuss von) Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem, worüber ein anderer (Name) als Allāh(s) angerufen worden ist. ..." (2:173) und das Verbot für das Servieren des Schweinefleischs, was ja zum Essen verboten ist, findet sich im Vers: "... Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allāh. ..." (5:2).
Das Begehen von Missetaten und das Helfen zur Missetat sind dem Muslim untersagt, weswegen das Ausliefern oder das Servieren von Schweinefleisch harām ist. Doch Allāh weiß es besser.
Das Begehen von Missetaten und das Helfen zur Missetat sind dem Muslim untersagt, weswegen das Ausliefern oder das Servieren von Schweinefleisch harām ist. Doch Allāh weiß es besser.
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