Ist ein intimer Austausch (Telefonsex) zwischen Eheleuten islamisch erlaubt? Z.B. wenn der Ehemann verreist ist und man Sehnsucht nacheinander hat?

06. Juni 2021 / Intimitäten /
Ist ein intimer Austausch (Telefonsex) zwischen Eheleuten islamisch erlaubt? Z.B. wenn der Ehemann verreist ist und man Sehnsucht nacheinander hat?


Antwort:

Möge Allāh euch segnen.
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, wenn man ausschließen kann, dass man weder ausspioniert wird noch jemand zuhört oder etwas sehen kann. Hierzu das Rechtsurteil auf islamqa.info mit der Nr. 108872.
Scheich al-ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde hierzu gefragt: "Ist es für Ehepartner erlaubt, am Telefon über Sex zu sprechen und sich gegenseitig zu reizen, bis einer oder beide ohne mit der Hand zu masturbieren, ejakulieren, da es ja verboten ist? Das passiert, weil mein Mann die ganze Zeit verreist und wir uns nur alle 4 Monate sehen?
Er antwortete:
Kein Problem, ja es ist erlaubt.
Der Fragende:
Auch mit der Hand?
Der Scheich:
Über das Benutzen der Hand muss man sich Gedanken machen und es ist nicht zulässig, es sei denn, man fürchtet sich selbst vor Unzucht.
Der Fragende:
Ohne die Hand zu benutzen, gibt es keinen Einwand.
Der Scheich:
Ja, ohne die Hand zu benutzen, ist nichts einzuwenden. Er stellt sie sich vor und daran ist nichts auszusetzen."
Die Frage zur Masturbation befindet sich hier:
https://hadrous.de/faqs/das-urteil-ueber-masturbation-zwischen-eheleuten/
Und Allāh weiß es besser.
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