Ist eine Ehe gültig, wenn der Imām über das Internet die Ehe schließt? Alle anderen Anwesenden wären im Raum.

30. Januar 2021 / Ehevertrag /
Meine Freundin möchte heiraten und fragt, ob eine Ehe gültig wäre, wenn der Imām über Kamera die Ehe schließen könnte wegen Corona? Alle anderen Anwesenden wären in einem Raum.


Antwort:

Zum Ehevertrag gehört, dass der Bräutigam, die Braut, ihr Walī und zwei muslimische Zeugen anwesend sind und das die vereinbarte Morgengabe vorhanden ist. Derjenige, der den Heiratsvertrag abschließt muss nicht vor Ort sein, d.h. er kann per Livestream zugeschaltet werden. Der Ablauf wäre folgender:
Der Walī macht das Angebot: „Ich verheirate dir meine Tochter (nennt sie beim Namen) z.B. Khadija zu der vereinbarten Morgengabe von 2000€, gemäß dem qurʿān und der Sunnah.“
Der Bräutigam oder sein Bevollmächtigter nimmt das Angebot an: „Ich nehme deine bevormundete z. B. Khadija zu der vereinbarten Morgengabe von 2000€ gemäß dem qurʿān und der Sunnah zur Ehefrau an.“
Das ist ein Angebot und eine Angebotsannahme, d.h. eine gegenseitige Willenserklärung in Gegenwart von zwei Zeugen, die stattfindet. Hier kann auch der Bräutigam per Livestream zugeschaltet werden und das ist - so Allāh will - keine Bedingung für die Gültigkeit des Ehevertrages. Bedingung ist, dass der Walī und der Bräutigam (oder ihre Bevollmächtigten) da sind, jedoch müssen sie selbst nicht persönlich anwesend sein. Es könnte also auch via Konferenz gehen. Der Bräutigam könnte auch den Vater über eine Vollmacht beauftragen ihn zu verheiraten. Doch Allāh weiß es besser.
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