Ist es eine Pflicht einer Rechtschule zu folgen?

31. Januar 2021 / Rechtschulen /
Ist es eine Pflicht einer Rechtschule zu folgen?


Antwort:

Die kurze Antwort auf diese Frage wäre: 'Wenn es Pflicht wäre einer bestimmten Rechtschule zu folgen, würde man den Menschen das Befolgen einer anderen Person als des Propheten Muhammad (Allāh segen ihn und gebe ihm Heil) auferlegen und das ist im Islam nicht erlaubt. Das Glaubensbekenntnis 'Ashhadū an lā ilāha illa Allāh' bedeutet, dass es keinen Gott gibt, der mit Recht und Wahrheit angebetet werden darf außer Allāh, und der zweite Teil des Bekenntnis 'wa ashhadū ana Muhammadan Rasūlullāh' bedeutet, dass es niemanden gibt, der befolgt wird außer der Gesandte Muhammad (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil).
Es gibt also niemanden, dem man Befolgen darf außer dem Gesandten Allāhs, doch welche Rolle spielen dann die Rechtsschulen in diesem Zusammenhang?
Die Rechtsschulen sind dafür da, damit das Wort Allāhs und das des Gesandten Allāhs dem gewöhnlichen Muslim nähergebracht wird und dass die Gelehrten dem gewöhnlichen Muslim den Weg des Diesseits mit den Worten aus dem qurʿān und der authentischen Sunnah erleuchten, sodass der Muslim seine beiden Glaubensbekenntnisse umsetzen kann. Der Muslim benötigt also seinen vertrauenswürdigen Lehrer, welcher dementsprechend seine Rechtsschule wird. Es ist aber keine Pflicht einer bestimmten Rechtsschule zu folgen, wobei es definitiv zu empfehlen ist, damit man einen klaren Weg erlernt. Hat man dies einmal getan, kann man sich andere Rechtschulen anschauen und lernen, wie sie argumentieren. Doch Allāh weiß es besser.
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