Ist es einem jungen Mann erlaubt zum Hause Allāhs zu pilgern, bevor er heiratet oder soll er zuerst heiraten und anschließend verrichtet er die Pilgerfahrt (hajj)? Und was für verpflichtende Bedingungen, muss er einhalten?

19. Februar 2022 / Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn / Die Pilgerfahrt /
Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: "Ist es einem jungen Mann erlaubt zum Hause Allāhs zu pilgern, bevor er heiratet oder soll er zuerst heiraten und anschließend verrichtet er die Pilgerfahrt (hajj)? Und was für verpflichtende Bedingungen, muss er einhalten?"


Er sagte:

„Einem jungen Mann ist es erlaubt zuerst die Pilgerfahrt zu verrichten, noch bevor er heiratet und er soll darin keine Bedrängnis haben. Sollte er jedoch eine Heirat nötig haben und Sorge vor Sünden und Mühsal tragen, wenn er das Heiraten unterlässt, so soll er diese der Pilgerfahrt vorziehen. Denn Allāh, der Segensreiche und hoch Erhabene verpflichtet einen erst zur Pilgerfahrt, wenn die Bedingung erfüllt wird und man dazu in der Lage ist. Für einen Menschen zählt das Stillen der allgemeinen Bedürfnisse durch eine Heirat zu den notwendigen Angelegenheiten. Sollte der Mann oder Jugendliche kein Problem damit haben, es hinauszuzögern, soll er zuerst die Pilgerfahrt verrichten und dann heiraten, aber wenn das Hinauszögern der Heirat eine Erschwernis darstellt, so zieht er die Heirat der Pilgerfahrt vor."
 
 
[Fatāwā Nūr ʿala ad-Darb, Nr. 4976]
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