Ist es erlaubt, das Freitagsgebet außerhalb der Stadt zu verrichten oder sollen sie in die Stadt fahren und dort das Freitagsgebet verrichten?

Die Familien machen übers Wochenende (Do + Fr)* einen Familienausflug, meist weit weg von der Stadt. Ist es erlaubt, das Freitagsgebet außerhalb der Stadt zu verrichten oder sollen sie in die Stadt fahren und dort das Freitagsgebet verrichten?


Er sagte:

Diejenigen, die am Freitag einen Ausflug machen, begehen meiner Meinung nach einen Fehler. Warum? Weil sie einen anderen Wochenendtag haben und zwar den Donnerstag. Sie können einen Familienausflug am Donnerstag machen und das Freitagsgebet mit den Muslimen verrichten. Denn das Freitagsgebet ist nicht wie die anderen Gebete. Das Freitagsgebet hat Allāh den Juden und Christen verwehrt und es den Muslimen beschert. Der Prophet (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) sagte: „Das Freitagsgebet löscht die zwischen den beiden Freitagen gemachten [kleinen] Sünden“ [Ibn Mājah, Ibn Khusaymah]
Auch wird auf die Wichtigkeit des Freitagsgebets dadurch hingewiesen, dass die (große rituelle) Waschung für das Freitagsgebet Pflicht ist. Der Prophet (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) - hat seiner Ummah auferlegt, sich für das Freitagsgebet (Ganzkörper) zu waschen. So sagte der Prophet (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil): „Die Ganzkörperwaschung für das Freitagsgebet ist eine Pflicht für jeden Pubertierenden (Muḥtalim).“ [Ahmad]
Die Wichtigkeit dieses Gebets ist auch darin zu sehen, dass es geboten ist, die beste Kleidung zu diesem Anlass zu tragen, sich zu parfümieren und früh in die Moschee zu gehen. Das Freitagsgebet darf nicht mit dem ʿAsr Gebet verrichtet werden und vor dem Gebet muss eine ermahnende Predigt (Mauʿithah) gehalten werden. Und es gibt weitere Vorzüge dieses Freitagsgebets, über das der Gelehrte Ibn al-Qayyim in seinem Werk „Zād al-Miʿād“ ausführlich gesprochen hat.
Ich sage daher zu diesen Leuten, auch wenn sie es nicht absichtlich getan haben, so haben sie sich viel Gutes verwehrt. Eine Sünde haben sie dadurch dennoch nicht begangen, es sei denn, sie haben absichtlich den Ausflug gemacht, um nicht das Freitagsgebet verrichten zu müssen. Ich gehe jedoch nicht davon aus, dass irgendwer dies absichtlich tut. Auch sind sie nicht dazu verpflichtet, in eine Stadt zu fahren, um in die Moschee zu gehen, es sei denn, sie sind in der Nähe einer Stadt. Sie dürfen an ihrem Ausflugsort auch nicht das Freitagsgebet mit dem ʿAsr-Gebet zusammen beten, weil der Prophet (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) auf der Reise kein Freitagsgebet verrichtet hat. Auch nicht am Tag von ʿArafah, der an einem Freitag und die größte Ansammlung von Muslimen war, hat der Prophet  nicht das Freitagsgebet verrichtet, sondern das Duhr und ʿAsr Gebet zusammen.
Die Zusammenfassung der Antwort lautet, dass diese Familien ihren Ausflug am Donnerstag machen sollten. Wenn sie aber am Freitag ihren Ausflug machen und sie in der Nähe einer Stadt sind, so sollen sie in die Stadt fahren und dort das Freitagsgebet in der Moschee verrichten. Wenn sie aber weit weg sind, brauchen sie das Freitagsgebet nicht zu verrichten, sondern das Mittagsgebet (Ẓuhr).
[Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn]
*In anderen Ländern ist das Wochenende nicht am Samstag und Sonntag, sondern am Donnerstag und Freitag.