Ist es erlaubt, das Sunnahgebet vor Dhuhr zu verspäten, sodass wir mit Dhuhr beginnen und dann nach ungefähr einer Stunde die Sunnahgebete, die eigentlich davor und danach verrichtet werden sollen, beten, weil die Zeit, die wir für das Gebet zur Verfügung haben, nur für den Wudū‘ und das Pflichtgebet ausreicht?

Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Ist es erlaubt, das Sunnahgebet vor Dhuhr zu verspäten, sodass wir mit Dhuhr beginnen und dann nach ungefähr einer Stunde die Sunnahgebete, die eigentlich davor und danach verrichtet werden sollen, beten, weil die Zeit, die wir für das Gebet zur Verfügung haben, nur für den Wudū‘ und das Pflichtgebet ausreicht?


Er sagte:

Wenn jemand das Sunnahgebet, welches eigentlich vorher gebetet werden sollte, bis nach dem Gebet verspätet, weil er eine Entschuldigung dafür hat, dann ist nichts Falsches daran und er kann es später nachholen. Das ist akzeptabel. Hat er aber keine Entschuldigung, dann ist das nicht akzeptabel. Der Fragesteller hat gesagt, dass die Zeit nur für den Wudū‘ und das Pflichtgebet ausreicht und das ist eine Entschuldigung. Darauf basierend ist es erlaubt, das Sunnahgebet, welches eigentlich vorher verrichtet werden sollte, nach dem Gebet nachzuholen. Doch in diesem Fall sollte man mit dem Sunnahgebet beginnen, welches nach dem Pflichtgebet kommt und danach das Sunnahgebet nachholen, welches vor dem Pflichtgebet kommt.“
 
[Fatāwā wa Rasā’il Ibnu ʿUthaymīn, 14/194]
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