Ist es erlaubt die Pflichtabgabe (Zakāh) im Voraus zu zahlen für das kommende Jahr?

01. Dezember 2020 / Die Pflichtabgabe /
Ist es erlaubt die Pflichtabgabe (Zakāh) im Voraus zu zahlen für das kommende Jahr?


Antwort:

Wa alaykum as-salām wa rahmatullāhi wa barakātuh.
Ja, das ist erlaubt. Lediglich gilt: Wenn man zuviel bezahlt, darf man das aber nicht zurück verlangen. Wenn man zu wenig bezahlt, berechnet man die Differenz und zahlt den Betrag nach. Doch Allāh weiß es besser.
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