Ist es erlaubt einer Hochzeitsfeier beizuwohnen wenn verbotene Dinge geschehen?

Ist es erlaubt, der Hochzeitsfeier eines Verwandten beizuwohnen, wenn in der Hochzeitsfeier verbotene Dinge geschehen? Zum Beispiel ist der Bräutigam in den Saal gegangen, in dem sich die Frauen aufhalten, um sich mit seiner Braut auf den Podest zu setzen. Man sagte mir, dass ich an der Hochzeitsfeier teilnehmen muss, weil es sonst ein Bruch der Verwandtschaft bedeutet.


Er sagte:

Grundsätzlich gilt, wenn man zu einer Hochzeit (Walīmah) eingeladen wird, in der Verbotenes getan wird und man in der Lage ist, das Verbotene abzuwehren, dann soll man der Einladung nachkommen. Ist man nicht in der Lage, das Verbotene abzuwehren, dann darf man nicht teilnehmen. Auch wenn es Verwandte sind. Denn Allāh tabāraka wa taʿālā sagt: „Er hat euch (doch) bereits im Buch offenbart: Wenn ihr hört, dass man Allahs Zeichen verleugnet und sich über sie lustig macht, dann sitzt nicht mit ihnen (zusammen), bis sie auf ein anderes Gespräch eingehen. Sonst seid ihr ihnen gleich.“ [4 : 140]
 
Was aber die Aussage mancher Leute betrifft, die sagen, dass dies zum Bruch der Verwandtschaft führt, so sagen wir: Wenn das Fernbleiben von der Veranstaltung tatsächlich zum Bruch der Verwandtschaft führt, dann ist derjenige schuld daran, der das Verbotene getan hat, was der eigentliche Grund dafür ist, dass der Eingeladene nicht gekommen ist. Außerdem ist es in den meisten Fällen so, dass derjenige, der wegen dem Verbotenen nicht zur Veranstaltung geht, dass Allāh ihre Herzen für diesen erweicht und er im Nachhinein von seinen Verwandten geliebt wird.
[Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn]