Ist es erlaubt ins Solarium zugehen?

24. November 2020 / Natürliche VeranlagungKleidung und Schmuck /
Ist es erlaubt ins Solarium zugehen?


Antwort:

Die Gelehrten des Islam unterscheiden hier zwischen zwei Angelegenheiten:
1) Man hat eine Krankheit und möchte sich durch das Gehen zum Solarium behandeln. Dies wäre erlaubt.
2) Man hat keine Krankheit und möchte die eigene Hautfarbe ändern und bedient sich deswegen solcher Geräte oder ähnlicher Substanzen, wie Cremes, um die Hautfarbe zu verdunkeln. Dies ist nicht gestattet und zählt zur Veränderung der Schöpfung Allāhs.
Hierin liegt eine Befolgung des Sātans, da er dies den Menschen befiehlt. Darüber sagt Allāh im qurʿān (sinngemäß): "und ich (der Sātan) werde sie (die Menschen) ganz gewiss in die Irre führen und ganz gewiss in ihnen Wünsche erwecken und ihnen ganz gewiss befehlen, und da werden sie ganz gewiss die Ohren des Viehs abschneiden; wahrlich, ich werde ihnen befehlen, und da werden sie ganz gewiss Allāhs Schöpfung ändern." Wer sich den Sātan außer Allāh zum Schutzherrn nimmt, der hat fürwahr einen offenkundigen Verlust erlitten." (4:119)
Ebenso sagte der Gesandte (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) und es wurde in Werk "As-Sahīh" berichtet, dass Ibn Masʿūd (Möge Allāh mit ihm zufrieden sein) sagte: „Allāh verfluchte diejenigen Frauen, die andere Frauen tätowieren, sich tätowieren lassen, Haare von ihren eigenen Augenbrauen oder von den Augenbrauen anderer Frauen auszupfen, ihre Zähne abfeilen lassen, um deren Zwischenräume kosmetisch zu vergrößern, und dadurch Allāhs Schöpfung zu ändern pflegen.“ Dann sagte er: „Sollte ich nicht diejenigen verfluchen, die der Gesandte Allāhs (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) verfluchte, wenn im Buche Allāhs (ʿazza wa jall) steht: 'Und was euch der Gesandte gibt, das nehmet an, und was er euch untersagt, dessen enthaltet euch.'“ (59:7)”
Die Absicht spielt eine wichtige Rolle. Wer sich behandeln möchte, hätte die Erlaubnis dazu, während die reine Veränderung der eigenen Gestalt harām ist. Doch Allāh weiß es besser.