[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Ist es im Islam erlaubt eine Schweigeminute für einen verstorbenen Menschen einzuhalten?
Ist es im Islam erlaubt eine Schweigeminute für einen verstorbenen Menschen einzuhalten?
Antwort:
Der Lob gebührt Allāh, den Erhabenen. Viele Menschen werden beim Tod von Gefühlen ergriffen und handeln dann emotional ohne darüber nachzudenken. Der Tod eines Menschen darf die Hinterbliebenen jedoch nicht dazu verleiten Dinge zu tun, die uns in der Religion nicht erlaubt sind.
Wir haben in unserer Religion islamische Riten und Traditionen, an denen sich Muslime halten und immer orientieren. Seit mehr als 1400 Jahren gibt es den qurʿān und die authentische Sunnāh des Gesandten Allāhs (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil). In diesen beiden Offenbarungsquellen, welche das Fundament unseres Glaubens sind, kann man nicht nachlesen, dass die vorangegangen Generationen jemals eine Schweigeminute für einen Verstorbenen praktizierten, auch nicht einmal für die Gefährten des Propheten, für Rechtschaffene, für Gelehrte oder für Märtyrer. D.h. wir sprechen hier von einer Tradition, die keinen islamischen Ursprung hat und dementsprechend abgelehnt werden muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob die verstorbene Person eine angesehene oder eine unbekannte, eine muslimische oder eine nichtmuslimische Person war.
Es ist islamisch gesehen nicht gestattet Praktiken zu verrichten, die nicht islamisch fundiert sind, da der Prophet (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) es verbat Erneuerungen in die Religion einzuführen und ebenso verbat er andere Völker in ihren Riten nachzuahmen.
Möchte man einer verstorbenen Person was Gutes tun, so kann man für einen muslimischen Verstorbenen Bittgebete verrichten. Bittgebete für verstorbene Nichtmuslime sind uns nicht mehr gestattet, da sich ihre Angelegenheit bei Allāh befindet. Sie erwartet das, was Allāh der Erhabene ihnen im qurʿān offenbarte. Für uns Muslime ist es jedoch nicht erlaubt für einen verstorbenen Nichtmuslim zu bitten, geschweige denn für ihn zu stehen oder um ihn zu ehren eine Minute lang zu schweigen.
Das Abhalten einer Schweigeminute ist grundsätzlich keine islamische Tugend und im Islam verboten (harām) und die vollkommene Ehrung gebührt Allāh allein.
Und Allāh weiß es besser.
Wir haben in unserer Religion islamische Riten und Traditionen, an denen sich Muslime halten und immer orientieren. Seit mehr als 1400 Jahren gibt es den qurʿān und die authentische Sunnāh des Gesandten Allāhs (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil). In diesen beiden Offenbarungsquellen, welche das Fundament unseres Glaubens sind, kann man nicht nachlesen, dass die vorangegangen Generationen jemals eine Schweigeminute für einen Verstorbenen praktizierten, auch nicht einmal für die Gefährten des Propheten, für Rechtschaffene, für Gelehrte oder für Märtyrer. D.h. wir sprechen hier von einer Tradition, die keinen islamischen Ursprung hat und dementsprechend abgelehnt werden muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob die verstorbene Person eine angesehene oder eine unbekannte, eine muslimische oder eine nichtmuslimische Person war.
Es ist islamisch gesehen nicht gestattet Praktiken zu verrichten, die nicht islamisch fundiert sind, da der Prophet (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) es verbat Erneuerungen in die Religion einzuführen und ebenso verbat er andere Völker in ihren Riten nachzuahmen.
Möchte man einer verstorbenen Person was Gutes tun, so kann man für einen muslimischen Verstorbenen Bittgebete verrichten. Bittgebete für verstorbene Nichtmuslime sind uns nicht mehr gestattet, da sich ihre Angelegenheit bei Allāh befindet. Sie erwartet das, was Allāh der Erhabene ihnen im qurʿān offenbarte. Für uns Muslime ist es jedoch nicht erlaubt für einen verstorbenen Nichtmuslim zu bitten, geschweige denn für ihn zu stehen oder um ihn zu ehren eine Minute lang zu schweigen.
Das Abhalten einer Schweigeminute ist grundsätzlich keine islamische Tugend und im Islam verboten (harām) und die vollkommene Ehrung gebührt Allāh allein.
Und Allāh weiß es besser.
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