[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Ist es verpflichtend die Segenswünsche (Salawāt) auf den Propheten auszusprechen?
25. Oktober 2020 /
Die Gesandten
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Ist es verpflichtend, die Segenswünsche (Salawat) auf den Propheten sallallahu alayhi wa salama auszusprechen, wenn sein Name erwähnt wird?
Antwort:
Die Salawat auf den Propheten (sallallahu alayhi wa salama) auszusprechen, gilt bei vielen Gelehrten als eine Pflicht (wājib). Bei anderen Gelehrten gilt sie als wünschenswert (mustahab). Auf jeden fall ist es in der Sharīʿah fest vorhanden, das man die Segenswünsche ausspricht. Allāh, der Erhabene, sagt sinngemäß im qurʿān: „Wahrlich, Allāh und seine Engel sprechen den Salawāt auf den Propheten. O die ihr glaubt, sprecht den Segen über ihn und grüßt ihn mit gehörigem Gruß“.
Scheich Al-ʿUthaymīn raḥimahullāh vertrat die Ansicht, dass es eine Pflicht ist, die Segenswünsche auszusprechen und in der Tat sollte man die Segenswünsche häufig aussprechen. Also in jeder Situation, wenn man den Propheten sallallahu alayhi wa salama hört, sollte man die Segenswünsche aussprechen. Vor allem am Freitag, soll man die Segenswünsche häufig aussprechen. Doch Allāh weiß es besser.
Scheich Al-ʿUthaymīn raḥimahullāh vertrat die Ansicht, dass es eine Pflicht ist, die Segenswünsche auszusprechen und in der Tat sollte man die Segenswünsche häufig aussprechen. Also in jeder Situation, wenn man den Propheten sallallahu alayhi wa salama hört, sollte man die Segenswünsche aussprechen. Vor allem am Freitag, soll man die Segenswünsche häufig aussprechen. Doch Allāh weiß es besser.
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