[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Ist es verpflichtend während der Rezitation des Qurʿān im Gebet die Zunge zu bewegen oder ist es ausreichend, im Herzen zu rezitieren?
19. Februar 2022 /
Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn
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Gottesdienste
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Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Ist es verpflichtend während der Rezitation des Qurʿān im Gebet die Zunge zu bewegen oder ist es ausreichend, im Herzen zu rezitieren?
Er sagte:
Während der Rezitation muss die Zunge bewegt werden. Wenn jemand während des Gebetes nur im Herzen rezitiert, ist dies nicht ausreichend. Dieselbe Regelung gilt für alle anderen Adhkār: Es ist nicht ausreichend diese im Herzen zu sprechen, vielmehr ist es notwendig die Zunge und die Lippen dabei zu bewegen, weil es Worte sind, die gesprochen werden und dies kann man nur, wenn man dabei Zunge und Lippen bewegt.
[Majmūʿ Fatāwā Ibnu ʿUthaymīn, 13/156]
[Majmūʿ Fatāwā Ibnu ʿUthaymīn, 13/156]
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