Ist man bei Unwissenheit (al-ʿUdr bil Jahil) ausnahmslos entschuldigt? - Wie ermittelt man das?

03. Juli 2021 / Methodik /
Ist man bei Unwissenheit (al-ʿUdr bil Jahil) ausnahmslos entschuldigt? - Wie ermittelt man das?


Antwort:

Diese Frage wurde dem ehrenwerten Gelehrten Muhammad Ibn Sālih al- ʿUthaymīn (raḥimahullāh) gestellt und ich befinde mich in meiner Glaubenslehre auf den Lehrinhalten von Scheich al-Uthaymin. Er wurde gefragt: "Welche Regelung gibt es im Bezug auf die 'Entschuldigung wegen Unwissenheit (al-ʿUdr bil Jahil)' in den Urteilen der Scharīʿa?"
Er sagte: "Es wird uns nicht möglich sein hierfür eine Regel aufzustellen, vielmehr beurteilen wir jede einzelne Situation aufs Neue.
Dies liegt daran, dass man die Unwissenheit (al-Jahl) nicht kategorisieren kann. Wie viele Menschen gibt es die zwar uniwissend sind, aber man ist nachlässig gewesen und hat das Erlernen (des Islams) unterlassen, obwohl man dazu in der Lage war. Es war ihm also gleichgültig gewesen und es hat ihn nicht interessiert, wie man die Gottesdienste (ʿIbādah) verrichten soll.
Deswegen ist es nicht möglich zu sagen, dass es eine allgemeine Regelung gibt, da wir jeden einzelnen Menschen befragen müssen, was ihn dazu bewegte (etwas zu tun) und gemäß dem, was wir dann ermitteln, können wir diese eine Situation anhand der darauffolgenden Beweise, beurteilen." [https://youtu.be/aamnu3sKCUc]
Wir sehen, dass es nicht möglich ist ein pauschales Urteil zu fällen und dass wir weder sagen können, dass man immer entschuldigt ist, noch, dass man nie entschuldigt wird. Die Sache ist abhängig vom Individuum und ein Urteil wird gefällt, nachdem einem der Zustand der Person klar wurde. Doch Allāh weiß es besser.