Ist man von seiner Frau geschieden, wenn man die Scheidung (Talāq) einmalig ausspricht und kann man sie wieder zu sich nehmen, wenn man dies will?

31. Oktober 2020 / Scheidung und Auflösung /
Ist man von seiner Frau geschieden, wenn man die Scheidung (Talāq) einmalig ausspricht und kann man sie wieder zu sich nehmen, wenn man dies will?


Antwort:

Wenn man den Talāq lediglich einmalig ausgesprochen hat, ist die Scheidung gültig und die Frau bleibt für die Wartezeit (ʿidda) im Hause ihres Mannes. Während dieser Zeit muss der Mann weiterhin für die Frau aufkommen und es ist erwünscht, dass sich eine Frau bemüht ihrem Ehemann wieder zu gefallen und sein Interesse zurückzugewinnen. Wenn sie dieses schafft und der Mann sie zurückhaben will, darf er sie zurücknehmen und braucht keinen neuen Ehevertrag abzuschließen. Zurückholen tut er sie indem er dies kundtut. Sollte die Wartezeit (ʿidda) vorüber sein und sie beabsichtigen danach erneut zusammenkommen zu wollen, also zu heiraten, ist ein neuer Ehevertrag notwendig. Solange es nicht die dritte Scheidung ist, kann die Ehefrau zurück zu ihrem Ehemann. Nach der dritten Scheidung bleibt sie für ihn verboten. Er darf sie dann nicht mehr zurückholen und auch nicht mehr neu heiraten. Die Erlaubnis zur erneuten Heirat würde der Mann erst wieder bekommen, nachdem die Frau einen anderen Mann heiratete und mindestens einmal mit ihrem neuen Mann den ehelichen Geschlechtsverkehr vollzog. Es muss also eine wirkliche Ehe stattfinden. Sollten sie sich danach wieder scheiden, wäre sie für ihren ersten Mann wieder erlaubt. Doch Allāh weiß es besser.