[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Jemand betet und fastet nur im Ramadan, wie ist sein Urteil im Islam?
Geehrter Scheich, jemand betet und fastet nur im Ramadan, wie ist sein Urteil im Islam?
Er sagte:
Das, was sich mir aufgrund der Beweise verdeutlichte, ist dass das Unterlassen des Gebets kein Kuffr ist, es sei denn es handelt sich um ein gänzliches Unterlassen des Gebets.
Derjenige, der betet und sich davon entfernt, also mal betet und mal unterlässt er das Gebet; das, was mir aufgrund der Beweise deutlich ist, ist dass er dadurch kein Kuffr begeht. Dies aufgrund seiner Aussage (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil):
„Der Bund zwischen uns und ihnen ist das Gebet (Salāh), und wer es (also das Gebet) unterlässt, hat Kufr begangen.“[At-Tirmīdhī, an-Nasāʿī, Ahmad, al-Hākim]
Auch wegen seiner Aussage (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil):
„Zwischen dem Mann und dem Schirk und dem Kufr steht sein Unterlassen des Gebets (Salāh).“ [Muslim]
Was aber diesen Mann betrifft, der außerhalb von Ramadān weder betet noch fastet, so habe ich Zweifel an seinem Glauben (Imān). Wäre er ein wahrhaftiger Gläubige (Muʾmin) dann würde er sowohl im Ramadān als auch außerhalb dessen beten. Wenn er sich zu seinem Herrn ausschließlich im Ramadan bekennt, dann habe ich Zweifel an seinem Glauben (Imān), jedoch verurteile ich ihn nicht mit dem Kuffr und halte mich an dieser Stelle zurück und seine Angelegenheit obliegt Allāh, den Glorreichen und Allmächtigen.
[Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn, Fatāwa Fiqh al-ʿIbādāt]
Derjenige, der betet und sich davon entfernt, also mal betet und mal unterlässt er das Gebet; das, was mir aufgrund der Beweise deutlich ist, ist dass er dadurch kein Kuffr begeht. Dies aufgrund seiner Aussage (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil):
„Der Bund zwischen uns und ihnen ist das Gebet (Salāh), und wer es (also das Gebet) unterlässt, hat Kufr begangen.“[At-Tirmīdhī, an-Nasāʿī, Ahmad, al-Hākim]
Auch wegen seiner Aussage (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil):
„Zwischen dem Mann und dem Schirk und dem Kufr steht sein Unterlassen des Gebets (Salāh).“ [Muslim]
Was aber diesen Mann betrifft, der außerhalb von Ramadān weder betet noch fastet, so habe ich Zweifel an seinem Glauben (Imān). Wäre er ein wahrhaftiger Gläubige (Muʾmin) dann würde er sowohl im Ramadān als auch außerhalb dessen beten. Wenn er sich zu seinem Herrn ausschließlich im Ramadan bekennt, dann habe ich Zweifel an seinem Glauben (Imān), jedoch verurteile ich ihn nicht mit dem Kuffr und halte mich an dieser Stelle zurück und seine Angelegenheit obliegt Allāh, den Glorreichen und Allmächtigen.
[Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn, Fatāwa Fiqh al-ʿIbādāt]
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