[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Jemand hat durch Betrug seinen Abschluss erreicht und arbeitet nun. Ist sein Geld halal?
21. Oktober 2020 /
Arbeit und Geschäfte
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Ich hab noch eine Frage und zwar hab ich mich damals mit meinem Abgangszeugnis als Kinderpflegerin für die schulische Ausbildung als Erzieherin beworben, die haben mich auch angenommen und ich habe den Beruf als Erzieherin ausgeübt. War das jetzt Betrug? Da ich kein Abschlusszeugnis hatte sondern ein Abgangszeugnis. Ich hab die Abschlussprüfung der Kinderpflegeausbildung nicht bestanden. Jedoch hab ich danach mich mehr angestrengt und die Prüfungen als Erzieherin bestanden. Somit bin ich staatliche anerkannte Erzieherin. Aber ich Frage mich ob ich den Titel tatsächlich verdient habe, da ich ja unehrlich an die Sache ran gegangen bin. Denn um für die Ausbildung als Erzieherin angenommen zu werden war die Voraussetzung einmal die mittlere Reife, die ich ja hatte und eine zweijährige abgeschlossene Ausbildung, die ich ja nicht hatte da ich die Prüfung nicht bestanden hab.Wie kann man das jetzt seitens der Rechte (Haq) wieder ausgleichen? Also vor Allāh am Tage der Abrechnung (yaum al qiyama) und gegenüber den Staat und die Menschen?
Antwort:
Hier ist erst einmal wichtig zu erfahren, ob man die Grundvoraussetzung für das Studium durch einen (aktiven) Betrug erworben hat oder man aufgrund der eingereichten Unterlagen zugelassen wurde. Ist letzteres der Fall, ist es - so Allāh will - kein Problem.
Hat man jedoch durch einen Betrug die Zulassung zum Studium bekommen, ist das Studium verboten (harām) gewesen und man sollte aufrichtig bereuen und eine Tauba zu Allah, den Erhabenen und Glorreichen machen. Des Weiteren muss man den Betrug aufklären und ggf. das Studium erneut absolvieren oder anerkennen lassen.
Klärt man den Betrug nicht auf, ist die Arbeit die man damit macht, harām. Doch Allāh weiß es besser.
Hat man jedoch durch einen Betrug die Zulassung zum Studium bekommen, ist das Studium verboten (harām) gewesen und man sollte aufrichtig bereuen und eine Tauba zu Allah, den Erhabenen und Glorreichen machen. Des Weiteren muss man den Betrug aufklären und ggf. das Studium erneut absolvieren oder anerkennen lassen.
Klärt man den Betrug nicht auf, ist die Arbeit die man damit macht, harām. Doch Allāh weiß es besser.