Jemand hat nur ein einziges Kleidungsstück, worauf sich Unreinheiten befinden und kann seine Kleidung nicht wechseln, aber die Gebetszeit ist eingetroffen und sie droht bald zu verstreichen. Was soll die Person tun?

31. Januar 2021 / Entfernen unreiner SubstanzenGültigkeit des Gebets /
Jemand hat nur ein einziges Kleidungsstück, worauf sich Unreinheiten befinden und kann seine Kleidung nicht wechseln, aber die Gebetszeit ist eingetroffen und sie droht bald zu verstreichen. Was soll die Person tun?


Antwort:

Möge Allāh dich segnen. Keiner Seele wird etwas aufgetragen, was sie nicht zu verkraften vermag. Wenn solch eine Situation eintrifft und man ist tatsächlich nicht in der Lage andere Kleidung anzuziehen, um in reiner Kleidung zu beten, gilt an dieser Stelle der Grundsatz der Gottesfurcht. So sagt Allāh im qurʿān (sinngemäß): " ... daher fürchtet Allāh, soweit ihr könnt." (64:16)
Der edle Gelehrte Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn (Möge Allāh mit seiner Seele gnädig sein) sagt in der Erklärung zu 'Bulūgh al-Marām: 'Das Bedecken der Blöße im Gebet ist eine islamische Pflicht (wajib) und das Gebet ist ungültig, wenn man seine Blöße bedecken könnte, aber man diese nicht bedeckt. Befindet man sich in einer Notlage, so gilt, dass man Allāh fürchten soll, so gut man kann.'
Betet man in unreiner Kleidung, weil man keine Kleidung hatte, muss man das Gebet wieder nachholen, sobald man Kleidung findet, die frei von Unreinheiten ist. Hat man gar keine Kleidung zum Bedecken, so wäre es erlaubt ohne Kleidung zu beten. Religion ist einfach und die Gottesdienste sollen keine Erschwernis darstellen, weswegen der Mensch immer eine Lösung haben wird, sofern man gottesfürchtig bleibt. Doch Allāh weiß es besser.
Welche Bereiche zur ʿAurah gehören kann in dieser Frage nachgelesen werden: https://hadrous.de/faqs/welcher-bereich-gilt-als-aurah-korperteil-der-bedeckt-werden-muss-beim-mann-und-bei-der-frau/