Kann man den Tauhīd ar-Rubūbiyyah ohne Tauhīd al-Ulūhiyyah als vollständigen Tauhīd bezeichnen?

14. November 2020 / Monotheismus /
Kann man den Tauhīd ar-Rubūbiyyah ohne Tauhīd al-Ulūhiyyah als vollständigen Tauhīd bezeichnen?


Antwort:

Scheich ʿAbdullāh at-Tuwaydschirī sagte: "Alleine zu bestätigen, dass Gott ‚der Herr der Welten‘ ist, reicht nicht aus, wenn man nicht auch bestätigt, dass niemand das Recht hat angebetet zu werden, außer dieser Einzige Gott, außer Allāh, der Erhabene.
Wer lediglich bestätigt, dass Gott einzig und allein die Herrschaft gebührt, hat den Tauhīd (Monotheismus) noch nicht verinnerlicht. Den wahren Tauhīd erlangt man erst, wenn man bestätigt bzw. bezeugt, dass es keinen Gott gibt außer Allāh und dass niemand das Recht hat, angebetet zu werden außer Allāh, der Allmächtige.
Wer nun bestätigt, dass Allāh der einzige Herr und Schöpfer, Herrscher, Allversorger und Verwalter aller Dinge ist, muss auch bestätigen, dass es keinen anbetungswürdigen Gott gibt außer Allāh. Er hat keinen Partner, keinen Sohn, keine Tochter, keine Frau oder sonst irgendetwas, was nicht Seiner Herrlichkeit und Seiner Majestät gebühren würde. Er ist frei von jeglichem Mangel und frei von jeglicher Schwäche, Er ist der Starke, der Beständige, der Lebendige von Dem alles abhängig ist, Derjenige dem alles Lob gebührt. Er ist der Herr der sieben Himmel und der Herr des gewaltigen Thrones, unser Herr und der Herr aller Dinge. Er ist der Erste, so gibt es nichts vor Ihm und Er ist der am Ende seiende so gibt es nichts, was nach Ihm sein wird. Er ist der Offenbare so gibt es nichts über Ihn und Er ist der Verborgene doch nichts bleibt Ihm verborgen.
Kein Gottesdienst darf jemanden anderes gewidmet außer Allāh, niemand anderes wird angebetet und bei niemanden sucht man Zuflucht außer bei Ihm und auf niemand anderes vertraut man als auf Allāh. Erst wenn man sich diesem Gottesdienst als Diener Allāhs bekennt und praktiziert, hat man den wahren Tauhīd erlangt.
Neben der Bestätigung der alleinigen Herrschaft Allāhs bedarf es ebenso der Bestätigung, dass niemand das Recht hat, angebetet zu werden, außer Allāh, einzig und allein. Erst dieser Akt kennzeichnet den Muslim, welcher sich seinem Schöpfer voll und ganz unterworfen hat.
Die Herrschaft und die Gottheit werden mal voneinander getrennt erwähnt, sodass an dieser Stelle auch die Herrschaft, die Allmacht und die Verwaltung aller Dinge separat beschrieben werden und die Gottheit der Gott ist, welcher das Anrecht auf Anbetung hat und es neben Ihm keinen anbetungswürdigen Gott gibt. So sagt Allāh im qurʿān (sinngemäß): „Sag: Ich nehme Zuflucht beim Herrn der Menschen, dem König der Menschen, dem Gott der Menschen, …“ [114:1-3]   
                                   
Wenn die beiden Bedeutungen in einem Kontext erwähnt werden, kommt deren Bedeutung zusammen, so im Vers: „Sag: Soll ich einen anderen Herrn als Allāh begehren, wo Er doch der Herr von allem ist?“ [6:164]                                                                        
Die Verwirklichung des Tauhīds meint, dass der Mensch all seine Angelegenheiten Allāh allein zuschreibt, zB. das Gute als auch das Schlechte, der Nutzen und der Schaden usw. All dies kommt nur von Allāh und niemand kann nützen oder schaden, wenn Allāh, der Allmächtige, es nicht will.
Dazu gehört das Vertrauen einzig und alleine auf Allāh und das man sich bei den Geschöpfen weder beklagt noch ihnen Vorwürfe macht und die Wohlzufriedenheit gegenüber Allāh, den Erhabenen, die Liebe zu Ihn, die Unterwerfung Seiner Urteile und die gute Anbetung und die Wichtigkeit des Gehorsams."
[Auszug aus Muchtasar Fiqh al-Islāmī, S. 18-19, Scheich ʿAbdullāh at-Tuwaydschirī]