[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Kann man die Brautgabe (Mahr) in Form von Aktien und Edelmetallen zahlen und kann man das später abgeben?
29. November 2020 /
Ehevertrag • Rechte und Pflichten
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Besteht in Islam die Möglichkeit die Brautgabe (Mahr) in Form von Aktien und Edelmetallen zu geben? Muss man das Geld/Aktien/Edelmetalle sofort geben oder kann man es auch später geben (nach einigen Monaten usw.)
Antwort:
Die Brautgabe sind Vermögenswerte oder Rechte, die ein Mann einer Frau erbringt in der Absicht sie zu heiraten. Der Rechtsgedanke der Scharīʿa ist dabei diese Zuwendungen zu erleichtern und gering zu halten.
Die Brautgabe ist alleiniges Recht der Ehegattin. Sie kann darüber verfügen, wie sie will. Es ist möglich eine Vorleistung zu vereinbaren oder eine Aufschiebung bis zu einem festgelegten Zeitpunkt – sowohl als Voll-, als auch als Teilleistung. Es steht der Frau zu den Vollzug der Ehe zu verweigern, bis sie von ihrer Brautgabe erhalten hat, was als Vorleistung vereinbart wurde. Erklärt sie sich einverstanden die Ehe zu vollziehen, bevor sie den ihr zustehenden Teil der Brautgabe in Besitz genommen hat, bleibt er als Schuld des Gatten ihr gegenüber bestehen.
Auszug aus 'Eine Erklärung der Konferenz für Familienrecht'
Die Brautgabe ist alleiniges Recht der Ehegattin. Sie kann darüber verfügen, wie sie will. Es ist möglich eine Vorleistung zu vereinbaren oder eine Aufschiebung bis zu einem festgelegten Zeitpunkt – sowohl als Voll-, als auch als Teilleistung. Es steht der Frau zu den Vollzug der Ehe zu verweigern, bis sie von ihrer Brautgabe erhalten hat, was als Vorleistung vereinbart wurde. Erklärt sie sich einverstanden die Ehe zu vollziehen, bevor sie den ihr zustehenden Teil der Brautgabe in Besitz genommen hat, bleibt er als Schuld des Gatten ihr gegenüber bestehen.
Auszug aus 'Eine Erklärung der Konferenz für Familienrecht'