Kann man für sein Kind Bittgebete sprechen, solange es selbst noch nicht in der Lage dazu ist?

15. Januar 2022 / Gedenken & BittgebeteFamilienleben /
Im Hisnul Muslim steht, dass man morgens und abends Ayat-ul-Kursi und die letzten Verse von Sura-ul-Baqara rezitieren soll. Kann man das für sein Kleinkind auch rezitieren, damit es geschützt ist, solange es selbst dazu noch nicht in der Lage ist? Wenn ja, legt man dabei seine Hand auf das Kind auf oder genügt es das Kind während des Rezitierens anzuschauen? Ist das überhaupt erlaubt oder ist es schon Bida?


Antwort:

Das Gedenken am Morgen und am Abend, sowie vor dem Schlafengehen gehört zu den stärksten Ursachen, um sich vor dem Übel der Satane zu schützen und dies gilt auch für Kinder. Will man Kinder schützen, kann man an ihnen eine Ruqya vollziehen, indem man zb. die letzten beiden Verse aus Sūre al-Baqarah, sowie die Schatzsūren (112-114) oder die Sūra al-Fātiha rezitiert.
Ebenfalls pflegte der Prophet Muhammad (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) für die beiden Enkelkinder al-Hassan und al-Hussayn ein Bittgebet zu verrichten.
Ibn ʿAbbas (Möge Allāh mit beiden zufrieden sein) berichtete, dass der Prophet (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) es pflegte für Al-Hassan und Al-Hussayn um Schutz zu bitten und sagte: „Euer Vater pflegte damit um Schutz für Ismāʾl und Ishāq zu bitten: „Aʿūdhu bi Kalimātillāhit Tāmmah, min kulli Schaytanin wa hāmmah, wa min kulli ʿAynin lāmmah (Ich suche Zuflucht bei den vollkommenen Worten Allāhs vor jedem Sātan und giftigem Tier/Insekt und vor jedem neidenden Auge).““ (Al-Buchārī, Nr. 3191). Doch Allāh weiß es besser.
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