Kann man (Pflicht-) Fastentage ausgleichen, wenn man diese nicht nachholen kann?

12. September 2020 / Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn / Das Fasten /
Ich bin eine Frau und muss 50 Tage nachfasten. Was ist das Urteil darüber, wenn ich es nicht schaffe, diese Tage zu fasten. Besteht die Möglichkeit auf einen Ausgleich?


Er sagte:

50 Tage? Die Frage ist nicht klar geworden. Jedoch ist zu sagen, wer Fastentage nachholen muss, so ist es die Pflicht, diese Tage nach zu fasten. Allāh tabāraka wa taʿālā sagt:
„wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten).“ [2:185]
Wenn man aber aufgrund einer Krankheit oder einer Reise nicht in der Lage ist zu fasten, holt man es nach der Genesung oder der Rückkehr nach. Wenn man aber überhaupt nicht in der Lage ist nach zu fasten, so soll man für jeden nicht gefasteten Tag einem Armen zu Essen geben.
[Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn, Vortragsreihe Band II]