Macht das Sprechen von Verbotenen im Monat Ramadan, das Fasten einer Person ungültig?

Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Macht das Sprechen von Verbotenen im Monat Ramadan, das Fasten einer Person ungültig?


Er sagte:

Wenn wir die Worte Allahs lesen:
"Oh ihr, die ihr glaubt! Das Fasten ist euch vorgeschrieben, so wie es denen vorgeschrieben war, die vor euch waren. Vielleicht werdet ihr (Allah) fürchten" [2:183]
sehen wir, dass der Sinn des Fastens darin liegt, dass wir Gottesfurcht erlangen. Und Gottesfurcht bedeutet, dass wir uns von den Dingen enthalten, die verboten sind. Der Prophet - Allahs ﷺ Frieden und Segen auf ihm - sagte: "Wer das falsche Wort und dessen tatkräftige Durchsetzung nicht unterlässt, von dem verlangt Allah nicht, dass er auf sein Essen und Trinken verzichtet."
Darauf basierend, muss der Fastende verbotene Worte und Taten vermeiden. Er darf also nicht über die Menschen lästern, lügen, hinterhältig tratschen, verbotene Beziehungen einleiten und er soll alle verbotenen Dinge vermeiden. Wenn eine Person einen Monat diese Dinge unterlässt, dann soll es ihm auch möglich sein, dass ganze restliche Jahr damit fortzufahren. Bedauerlicherweise aber, differenzieren viele der Fastenden nicht zwischen einem Tag an dem sie fasten und einem, an dem sie nicht fasten. Sie fahren fort mit verbotenem Gerede, wie dem lügen, betrügen, und so weiter. Man denkt, dass sie die Erhabenheit des Fastens nicht beachten. Diese Taten machen zwar nicht das Fasten ungültig, jedoch ziehen sie von der Belohnung ab und womöglich zerstören sie die ganze Belohnung des Fastens.
 
[Fatāwā as-Siyām, S. 358]
Stichwörter