Suche
Mehrere Fragen zur Pflichtabgabe (Zakat al-Fitr) im Monat Ramadan
Er sagte:
Die Zakāt al-Fitr beträgt ein Sāʿ an Nahrung. Abū Saʿīd al-Ḫudrī – möge Allāh mit ihm zufrieden sein – sagte, wie es bei al-Buḫārī von ihm überliefert wurde:
"Wir gaben sie zur Zeit des Propheten (Allāhs Segen und Frieden seien auf ihm) in Form eines Sāʿ an Nahrung, und unsere Nahrung war an jenem Tag Datteln, Rosinen, Gerste und getrockneter Quark."
Dass sie ein Sāʿ an Nahrung ist, schließt jede Art von Nahrungsmitteln ein. Somit ist es erlaubt, sie aus Reis, Weizen, Datteln, Rosinen und getrocknetem Quark zu entrichten, denn dies alles ist Nahrung.
Und auf wen ist sie verpflichtend?
Sie ist verpflichtend für jeden einzelnen Muslim, sei es ein Mann oder eine Frau, ein Kleinkind oder ein Erwachsener, ein Freier oder ein Sklave.
Und was den Zeitpunkt ihrer Entrichtung betrifft:
So hat sie zwei Zeiten:
-
Eine Zeit der Vorzüglichkeit: Dass sie am Morgen des Festtages vor dem Gebet entrichtet wird.
-
Und eine Zeit der Erlaubtheit: Dass sie zwei Tage vor dem Fest entrichtet wird.
Was jedoch die Entrichtung nach dem Gebet betrifft, so ist sie verboten und nicht ausreichend. Der Prophet (Allāhs Segen und Frieden seien auf ihm) wurde gefragt, da befahl er, dass sie entrichtet wird, bevor die Menschen zum Gebet hinausgehen. Wenn sie nach dem Gebet entrichtet wird, dann wurde sie in einer Weise entrichtet, die weder Allāh noch Sein Gesandter befohlen haben. Und der Prophet (Allāhs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte:
"Wer eine Tat vollbringt, die nicht auf unserem Befehl beruht, dessen Tat ist zurückzuweisen."
Und in den Sunan ist von ihm (Allāhs Segen und Frieden seien auf ihm) überliefert:"Wer sie vor dem Gebet entrichtet, so ist sie eine angenommene Zakāt, und wer sie nach dem Gebet entrichtet, so ist sie eine von den Spenden."
Außer wenn der Mensch entschuldigt ist, wie etwa wenn er sie zu entrichten vergisst und sich erst nach dem Gebet daran erinnert, oder wenn er sich darauf verlässt, dass jemand, der es gewohnt ist, sie für ihn zu entrichten, es für ihn tut, dann stellt sich ihm später heraus, dass er es nicht getan hat – dann entrichtet er sie. Oder wenn die Nachricht über den Tag des Festes plötzlich kommt, sodass er sie nicht rechtzeitig entrichten konnte, dann entrichtet er sie nach dem Gebet.
So ist es im Falle einer Entschuldigung kein Problem, sie nach dem Gebet zu entrichten, und sie wird in diesem Fall als angenommen betrachtet. Denn der Gesandte Allāhs (Allāhs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte über das Gebet: "Wer ein Gebet verschläft oder es vergisst, dann soll er es beten, wenn er sich daran erinnert."
Und wenn dies für das Gebet gilt, das zu den größten zeitgebundenen Pflichten gehört, dann erst recht für andere als dieses.
[Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn, Fatāwā Nūr ʿalā ad-Darb, Kassette Nr. 111, https://sounds.binothaimeen.net/storage/uploads/ftawamp3/Lw_111_12.mp3]