[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Meine Familie sind Ungläubige. Darf ich zu einer Familienfeier, wo Alkohol getrunken wird, wenn es sonst keine Möglichkeit besteht meine Verwandten alle zusammen zu sehen?
31. Oktober 2020 /
Monotheismus • Familienleben
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Meine Familie sind Ungläubige. Darf ich zu einer Familienfeier, wo Alkohol getrunken wird, wenn es sonst keine Möglichkeit besteht meine Verwandten alle zusammen zu sehen? Viele davon wohnen weit weg und ich treffe sie sonst nie.
Antwort:
Der Besuch der Verwandtschaft ist etwas Gutes und ich bitte Allāh darum dich dafür reichlich zu belohnen.
Beim Besuch von Verwandten kann es jedoch dazu führen, dass man etwas Verbotenes macht, zb. wenn man sich am harām beteiligt.
So, wie es hier beschrieben wird, sollte man versuchen sich in einen anderen Raum zu setzen, sofern am Tisch Alkohol getrunken wird, da das Verbot für denjenigen gilt, der mit jemandem am gemeinsamen Tisch sitzt, nicht aber für den Aufenthalt in Nebenräumen.
Es ist also nicht verboten sie zu besuchen, aber man darf mit ihnen nicht an einem Tisch sitzen, an dem Alkohol getrunken wird. Doch Allāh weiß es besser.
Nachtrag:
Wie sollte man sich verhalten, wenn man sich vom Esstisch an dem Alkohol getrunken wird, entfernt und die Familie deswegen eine Abneigung zum Islam bekommt?
Unter diesen Umständen wiegt man den Nutzen und den Schaden ab und schaut, ob der Nutzen größer wäre, sitzen zu bleiben oder aufzustehen. Sollte der Nutzen größer sein und man erhofft sich eine Erweichung der Herzen für den Islam, so ist dieser Nutzen dem Schaden vorzuziehen. Ebenfalls wenn man sich dadurch erhofft eine gewisse Abneigung gegenüber dem Islam im Herzen der Familie vorzubeugen. Sollte es jedoch keine Auswirkung haben, wenn man sich in einen anderen Raum setzt, so sollte man definitiv nicht am Tisch sitzen bleiben und diesen Platz verlassen. Doch Allāh weiß es besser.
Beim Besuch von Verwandten kann es jedoch dazu führen, dass man etwas Verbotenes macht, zb. wenn man sich am harām beteiligt.
So, wie es hier beschrieben wird, sollte man versuchen sich in einen anderen Raum zu setzen, sofern am Tisch Alkohol getrunken wird, da das Verbot für denjenigen gilt, der mit jemandem am gemeinsamen Tisch sitzt, nicht aber für den Aufenthalt in Nebenräumen.
Es ist also nicht verboten sie zu besuchen, aber man darf mit ihnen nicht an einem Tisch sitzen, an dem Alkohol getrunken wird. Doch Allāh weiß es besser.
Nachtrag:
Wie sollte man sich verhalten, wenn man sich vom Esstisch an dem Alkohol getrunken wird, entfernt und die Familie deswegen eine Abneigung zum Islam bekommt?
Unter diesen Umständen wiegt man den Nutzen und den Schaden ab und schaut, ob der Nutzen größer wäre, sitzen zu bleiben oder aufzustehen. Sollte der Nutzen größer sein und man erhofft sich eine Erweichung der Herzen für den Islam, so ist dieser Nutzen dem Schaden vorzuziehen. Ebenfalls wenn man sich dadurch erhofft eine gewisse Abneigung gegenüber dem Islam im Herzen der Familie vorzubeugen. Sollte es jedoch keine Auswirkung haben, wenn man sich in einen anderen Raum setzt, so sollte man definitiv nicht am Tisch sitzen bleiben und diesen Platz verlassen. Doch Allāh weiß es besser.
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