Muss der Fastende jede Nacht erneut die Absicht (Niyyah) fassen, am nächsten Tag zu fasten oder ist es ausreichend, wenn er am Anfang des Ramadāns die Niyyah hat, den Monat zu fasten?

Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Muss der Fastende jede Nacht erneut die Absicht (Niyyah) fassen, am nächsten Tag zu fasten oder ist es ausreichend, wenn er am Anfang des Ramadāns die Niyyah hat, den Monat zu fasten?


Er sagte:

Es ist ausreichend, am Anfang des Ramadān die Niyyah zu fassen, den Monat zu fasten. Wenn jemand nicht jede Nacht die Niyyah erneut fasst, ist es nicht schlimm, wenn er am Anfang des Ramadān die Niyyah hatte, den Monat fastend zu verbringen.
Aber falls jemand aufgrund einer Reise oder Krankheit das Fasten unterbricht, so muss er seine Niyyah erneut fassen, wenn er wieder fasten möchte. Denn durch die Reise oder die Krankheit wurde das Fasten unterbrochen.
[Fatāwā Arkān al-Islām, Fatwa Nr. 408]
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