[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Muss ich für mein Grundstück die Pflichtabgabe (Zakāh) ausgeben?
12. September 2020 /
Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn
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Die Pflichtabgabe
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Ich besitze ein Grundstück und bin mir nicht sicher, ob ich es verkaufe oder bebaue. Soll ich dafür die Pflichtabgabe (Zakāh) ausgeben?
Er sagte:
Darin ist keine Pflichtabgabe (Zakāh) zu entrichten. Denn die Grundstücke, Immobilien, Materialien usw. sind nur dann zur Pflichtabgabe (Zakāh) verpflichtend, wenn man damit zu handeln beabsichtigt. Wenn man sich aber nicht sicher ist, ob man es verkaufen oder bebauen will, dann gilt hierin keine Pflichtabgabe (Zakāh). Diese Frage führt uns zu einer anderen Frage: Wenn man Geld spart, das für eine Hochzeit vorgesehen ist oder für ein Haus, das man bewohnen möchte, ist dieses Geld zakātpflichtig? Die Antwort lautet: Ja, es ist zakātpflichtig. Denn hier handelt es sich um Geld und Geld ist in jedem Fall zakātpflichtig, anders als Grundstücke, Immobilien und Sachgüter. Diese sind nur zakātpflichtig, wenn sie für den Handel gedacht sind.
[Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn, Vortragsreihe Band II]
[Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn, Vortragsreihe Band II]
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