Muss man eine Ganzkörperwaschung vornehmen, wenn man intim war, aber weder einen Orgasmus hatte noch ein Eindringen stattfand?

09. Mai 2021 / Ganzkörperwaschung /
Ich wollte fragen, ob man bei den Gedanken, wo man seinem liebsten näher (intim) war und ein kribbelndes Gefühl im Unterleib bekommt, ob man den Ghusl vollziehen muss oder ob nur der Wudūʾ ausreicht (ohne Orgasmus)?


Antwort:

Möge Allāh dich stets in Ehren halten. Eine Ghusl ist dann erforderlich wenn ein Eindringen stattfindet oder wenn man einen Orgasmus bekommt. Bei einem Eindringen ist ein Ghusl erforderlich, auch wenn man keinen Orgasmus bekommt. Ebenfalls ist bei einem Orgasmus ein Ghusl erforderlich auch wenn dieser ohne Eindringen erfolgt. Wenn man einen feuchten Traum hatte, ist es davon abhängig, ob man die Flüssigkeit des Manī nachweislich vorfindet. Wenn keine Flüssigkeit (Manī) vorhanden ist, ist kein Ghusl notwendig. In allen Situationen ist aber ein Wudūʾ notwendig, sofern man eine Berührung des Ehepartners mit einem Gelüst verspürte. Das Berühren ohne Gelüst veranlasst einen weder zum Wudūʾ noch zum Ghusl. Doch Allāh weiß es besser.