[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Muss man für das Qiyām ul-Layl extra aufstehen oder kann man wachbleiben?
21. Oktober 2020 /
Weitere Gebetsarten
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Muss man für das Nachtgebet, für welches Allah, der Erhabene und Glorreiche, im letzten Drittel der Nacht runter auf die Erde kommt, wach bleiben und beten oder muss man bevor man dieses Gebet verrichtet geschlafen haben und in der Nacht aufgewacht sein?
Antwort:
Man muss für das freiwillige Nachtgebet (Qiyām-ul-layl) nicht aufstehen, sondern es beginnt ab dem Abendgebet. Nach manchen Gelehrten beginnt es jedoch erst nachdem Nachtgebet. Jedoch ist die richtigere Ansicht, dass die Zeit für das Qiyām al-Layl nach dem Abendgebet beginnt und man kann dieses dann auch schon verrichten.
In der Fragestellung ist ein Fehler vorhanden.
Im letzten Drittel der Nacht kommt Allāh, der Erhabene und Glorreiche - so wie es Ihm majestätisch gebührt - in den ersten Himmel herunter, nicht auf Erden. So wird es überliefert und Er sagt sinngemäß:
Gibt es einen Bittenden, damit Ich ihm gebe?
Gibt es einen Fragen, damit Ich ihn erhöre?
Um dieses Drittel zu erreichen, muss man nicht aufstehen. Es ist wichtig, dass man das letzte Drittel der Nacht erreicht. Hierfür kann man auch wachbleiben und anschließend beten. Doch Allah weiß es besser.
In der Fragestellung ist ein Fehler vorhanden.
Im letzten Drittel der Nacht kommt Allāh, der Erhabene und Glorreiche - so wie es Ihm majestätisch gebührt - in den ersten Himmel herunter, nicht auf Erden. So wird es überliefert und Er sagt sinngemäß:
Gibt es einen Bittenden, damit Ich ihm gebe?
Gibt es einen Fragen, damit Ich ihn erhöre?
Um dieses Drittel zu erreichen, muss man nicht aufstehen. Es ist wichtig, dass man das letzte Drittel der Nacht erreicht. Hierfür kann man auch wachbleiben und anschließend beten. Doch Allah weiß es besser.