Muss man unentschuldigte, verpasste Monate Ramadan nachfasten?

Geehrter Scheich, muss jemand, der in der Vergangenheit mehrere Monate Ramadan – trotz Erreichen des Reifealters (bulūg) – nicht gefastet hat, aber jetzt angefangen hat zu praktizieren, diese vergangenen Monate nachfasten?


Er sagte:

Die richtigere Ansicht unter den Gelehrten ist, dass er diese – ohne islamischen Entschuldigungsgrund – verpassten Monate nicht nachfasten brauch.
Diese Aussage basiert auf das, was wir bereits erwähnten, nämlich dass wenn der Mensch einen zeitlich eingeschränkten Gottesdienst nicht in der – durch die Schārīʿā – vorgeschriebene(n) Zeit verrichtet, (dieser Gottesdienst) nicht von ihm angenommen wird. Das Nachfasten wird ihm also nichts nützen. Und wir haben dies in der Fatwa zuvor mit Beweisen aus dem Buch, der Sunnah und dem Analogieschluss (Qiyās) erwähnt.
Nun, wenn der Mensch in seiner Jugend weder betete noch fastete, alsdann Allāh ihm die Gnade durch Rechtleitung erwies und dieser angefangen hat zu beten und zu fasten, so braucht er das verpasste Gebet und Fasten nicht nachzuholen.
Genauso verhält es sich, wenn er zb. ein Betender war und Zakah entrichtete, jedoch nicht fastete alsdann Allāh ihm die Gnade durch Rechtleitung erwies und dieser zu fasten beginnt, so muss er das verpasste Fasten nicht nachholen, so wie wir bereits erläuterten.
Es gilt: Wenn der Mensch einen zeitlich, eingeschränkten Gottesdienst – ohne islamischen Entschuldigungsgrund – außerhalb der vorgesehenen Zeit verrichtet, wird dieser nicht angenommen und da dieser nicht angenommen wird, bringt es ihm überhaupt nichts, diesen (verpassten Gottesdienst) nachzuholen.
[Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn, Fatāwa Fiqh al-ʿIbādāt]
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