[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Muss sich der Ehemann an die Bedingung halten, die im Ehevertrag vereinbart wurden?
21. Oktober 2020 /
Ehevertrag
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As salamu aleykum wa rahmatullahi wa barakatuh.Wie ist das, wenn eine Frau zur Bedingung für die Heirat genannt hat, dass sie nach der Walima wie vorher in Deutschland leben möchte und der Mann eingewilligt hat..? Nun möchte der Mann aber nicht sein Leben in Deutschland verbringen. Hat die Frau hier Gehorsam zu leisten oder ist es ihr Recht, darauf zu bestehen, da es so im Ehevertrag geregelt war?
Antwort:
Ein Ehevertrag ist eine Abgabe einer gegenseitigen Einverständnis und wenn darin bestimmte Bedingungen festgelegt sind, dann ist die Einhaltung dieser Bedingungen Vertragsbestandteil. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, so hat der Vertragspartner das Recht diesen Vertrag aufzulösen und das ist das gute Recht dieser Person.
Wenn also in dem Vertrag festgehalten wurde, dass man in Deutschland leben will und es dann doch heißt, ich möchte hier nicht leben, obwohl der Ehemann diesem im Vertag eingewilligt hatte, so hat die Frau das Recht die Scheidung zu verlangen und der Mann muss dieser Scheidung auch nachkommen. Wenn die Frau sagt, ich möchte nicht mit ihm gehen, dann ist das kein Ungehorsam, weil sie eine Bedingung gesetzt hat und es die Pflicht des Mannes ist dem nachzukommen.
Der Prophet (Allahs Segen und Frieden auf ihm) sagte, "Die Muslime sind gemäß ihrer Bedingungen." und Allah (der Erhabene) sagt im qurʿān: "O die ihr glaubt, haltet die Abmachungen!" (5:1), dementsprechend ist das ein Verbot für den Ehemann, dass er etwas tut, was nicht der Bedingung entspricht. Wenn aber trotz dieser Bedingung, der Ehemann nach 5 Jahren sagt, jetzt würde ich das ganz gern ändern und doch aus Deutschland raus wollen. Die Frau nun einstimmt und die Vertragsbedingung ändern will, dann ist das so Allah will alles rechtens und akzeptiert aber ganz wichtig, man muss es nicht. Doch Allah weiß es besser.
Wenn also in dem Vertrag festgehalten wurde, dass man in Deutschland leben will und es dann doch heißt, ich möchte hier nicht leben, obwohl der Ehemann diesem im Vertag eingewilligt hatte, so hat die Frau das Recht die Scheidung zu verlangen und der Mann muss dieser Scheidung auch nachkommen. Wenn die Frau sagt, ich möchte nicht mit ihm gehen, dann ist das kein Ungehorsam, weil sie eine Bedingung gesetzt hat und es die Pflicht des Mannes ist dem nachzukommen.
Der Prophet (Allahs Segen und Frieden auf ihm) sagte, "Die Muslime sind gemäß ihrer Bedingungen." und Allah (der Erhabene) sagt im qurʿān: "O die ihr glaubt, haltet die Abmachungen!" (5:1), dementsprechend ist das ein Verbot für den Ehemann, dass er etwas tut, was nicht der Bedingung entspricht. Wenn aber trotz dieser Bedingung, der Ehemann nach 5 Jahren sagt, jetzt würde ich das ganz gern ändern und doch aus Deutschland raus wollen. Die Frau nun einstimmt und die Vertragsbedingung ändern will, dann ist das so Allah will alles rechtens und akzeptiert aber ganz wichtig, man muss es nicht. Doch Allah weiß es besser.
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