Sind Aktiengeschäfte islamisch erlaubt?

21. Oktober 2020 / Arbeit und Geschäfte /
Sind eigentlich Aktien und gewinnbringende Anteile, wie z.b. auch wenn man eine Wohnung hat und diese an Wert gewinnt (wie Aktienanteile) und später verkaufen möchte, erlaubt oder nicht erlaubt?


Antwort:

Aktien und gewinnbringende Anteile, sind Anteile die man sich erkauft an einem Gegenstand oder einer Sache. Kauft man diese Anteile von einem Gegenstand oder einer Sache, welche islamisch erlaubt (halal) ist, so ist es (so Allah will) eine erlaubte Angelegenheit.
Wenn aber die Anteile, z.B. Aktien von einer Aktiengesellschaft sind, die mit Alkohol, Schweinefleisch oder Prostitution wirtschaftet, so sind diese Anteile nicht erlaubt. Doch Allah weiß es besser.