[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Sollte der Betende in jeder Rakaʿah oder nur in der ersten Rakaʿah bei Allāh Zuflucht vor dem Shaytān ersuchen?
Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Sollte der Betende in jeder Rakaʿah oder nur in der ersten Rakaʿah bei Allāh Zuflucht vor dem Shaytān ersuchen?
Er sagte:
Die Gelehrten unterscheiden sich, ob man Zuflucht bei Allāh in jeder Rakaʿah suchen soll oder nur in der ersten Rakaʿah, gemäß der Rezitation im Gebet – zählt es als eine zusammenhangende Rezitation oder zählt jede Rakaʿah als eigene Rezitation?
Es scheint mir, dass die Rezitation im Gebet, als eine einzelne Rezitation zählt und deswegen sollte man nur in der erste Rakaʿah bei Allāh Zuflucht suchen, es sei denn, es ereignet sich etwas, dass es nötig macht bei Allāh Zuflucht zu suchen, wie Einflüsterungen vom Shaytān. Der Prophet ﷺ spuckte dreimal trocken auf seine linke Seite und suchte Zuflucht bei Allāh vor dem verfluchten Shaytān.
📚 Majmūʿ Fatāwā Ibnu ʿUthaymīn, 13/110