Wann ist es erlaubt, das Fasten im Ramadān zu brechen?

Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Wann ist es erlaubt, das Fasten im Ramadān zu brechen?


Er sagte:

Entschuldigungsgründe, im Ramadān nicht zu fasten, sind Krankheit und Reise, wie im qurʿān erwähnt wird. Wenn eine Frau schwanger ist und um sich oder um ihr Kind fürchtet, muss sie auch nicht fasten. Das gilt auch für die stillende Frau, die um sich oder um ihr Kind fürchtet.
Wenn jemand eine unschuldige Person vor dem Sterben retten kann und es hierzu nötig ist, das Fasten zu brechen, dann kann die Person dies tun. Beispiel: Wenn jemand eine Person sieht, die im Meer am Ertrinken ist oder von Feuer umgeben ist, dann kann der Helfer das Fasten brechen, wenn es für die Rettung nötig ist. Wenn jemand Jihād macht und sein Fasten bricht, um noch stärker zu sein, so ist dies auch erlaubt, weil der Prophet ﷺ sagte: „Morgen früh werdet ihr euren Feinden begegnen. Das Fasten zu unterlassen wird euch mehr Stärke verleihen. Fastet daher nicht.“ (Muslim)
Wenn jemand aufgrund einer gültigen Entschuldigung sein Fasten bricht, muss er den Rest des Tages nicht fastend verbringen. Dies ist deshalb, weil er sein Fasten aufgrund einer Entschuldigung gebrochen hat. Dies gilt auch für denjenigen, der sein Fasten gebrochen hat, um eine andere Person vor dem Sterben zu retten.
Diejenigen, die ihr Fasten aufgrund einer Entschuldigung brechen, müssen den Rest des Tages nicht aus Respekt zu Ende fasten.
Daher sagen wir gemäß der stärkeren Meinung: Wenn eine kranke Person nicht fastet und sich im Laufe des Tages besser fühlt, muss sie den Rest des Tages nicht fastend verbringen. Wenn ein Reisender im Laufe des Tages zu Hause ankommt, muss er auch nicht den Rest des Tages fastend verbringen. Dies gilt auch für eine Frau, die sich im Laufe des Tages von ihrer Menstruation reinigt. All diese Leute haben aufgrund einer gültigen Entschuldigung nicht gefastet. In der Religion wurde ihnen das Nichtfasten an diesen Tagen gestattet, so braucht man nicht über den Respekt dem Fastentag gegenüber reden, da sie nicht fasten müssen.
Weitere Anmerkung des Scheichs: Falls im Laufe des Tages bekannt wird, dass Ramadān angefangen hat, so ist es für alle verpflichtend den Rest des Tages zu fasten (mit Ausnahme derjenigen, die einen Entschuldigungsgrund haben, wie die oben aufgezählten Personen). Diejenigen, die zu spät vom Ramadānanfang mitbekommen haben und daher den Rest des Tages nicht fastend verbringen konnten, sind entschuldigt.
[Fatāwā Arkān al-Islām, Fatwa Nr. 398]