Wann muss ein Muslim die Ganzkörperwaschung (Ghusl) verrichten?

26. Oktober 2020 / Ganzkörperwaschung /
Wann muss ein Muslim die Ganzkörperwaschung (Ghusl) verrichten?


Antwort:

Die Ganzkörperwaschung wird dann zur Pflicht, wenn folgende Dinge geschehen sind:
-          Bei einem Samenerguss.
-          Beim Geschlechtsverkehr, sofern die Eichel in die Vagina eingedrungen ist.
-          Mit Ende der Menstruation bei einer Frau (Haydh).
-          Mit Ende des Wochenflusses nach einer Geburt (Nifās), maximal jedoch nach 40 Tagen.
-          Mit dem Sterben eines Menschen, wobei die Pflicht auf die Glaubensgeschwister übergeht, welche den Toten waschen müssen.
Bei den erwähnten Situationen ist eine Ganzkörperwaschung verpflichtend. Es gibt noch weitere Situationen, bei denen es erwünscht ist (nach einigen Gelehrten ist dies auch verpflichtend), wie zb. zum Freitag, nach einer Ohnmacht, bei Annahme des Islams oder nachdem man eine Totenwaschung vorgenommen hat. Doch Allāh weiß es besser.