Was ist das Urteil über al-Qazaʿ?

19. Februar 2022 / Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn / Verschiedenes /
Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Was ist das Urteil über al-Qazaʿ?


Er sagte:

Al-Qazaʿ bedeutet, dass man einen Teil der Kopfhaare rasiert und einen anderen Teil lässt und al-Qazaʿ besitzt verschiedene Formen:
Die erste Form: Das ungeordnete Rasieren der Kopfhaare an einigen Stellen. Beispielsweise werden Haare auf der rechten Seite, am Vorderkopf und auf der linken Seite rasiert.
Die zweite Form: Das Rasieren der Mitte der Kopfhaare und das Lassen der Seiten.
Die dritte Form: Das Rasieren der Seiten und das Lassen der Mitte und Ibn al-Qayyim – möge Allāh mit ihm barmherzig sein – erwähnte, dass dies die Niederen machen.
Die vierte Form: Das Rasieren des Vorderkopfes und Lassen der restlichen Haare.
Und alle Formen von al-Qazaʿ sind verpönt, denn der Prophet ﷺ sah einen Jüngling, der einen Teil seiner Kopfhaare rasierte und befahl ihm alle Haare zu rasieren oder alle zu lassen. Sollte man jedoch al-Qazaʿ machen, um den Glaubensverweigerern nachzuahmen, so ist dieser verboten, denn die Nachahmung der Glaubensverweigerer ist verboten, denn der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Wer ein Volk nachahmt, der ist von ihnen.“
 
[Majmūʿ Fatāwā Ibnu ʿUthaymīn, 11/40]