Was ist das Urteil über das ʿEid-Gebet?

12. Juni 2021 / Weitere Gebetsarten /
Was ist das Urteil über das ʿEid-Gebet?


Antwort:

Bārak Allāhu fīkī. Es gibt unter den Gelehrten drei Ansichten dazu.
1) sunnah
2) kollektive Pflicht (Fard Kifāyah)
3) individuelle Pflicht (Fard ʿAyn)
Jedoch scheint die richtige Ansicht jene zu sein, dass es eine individuelle Pflicht darstellt, da das ʿEid-Gebet ein Gebet ist, zu welchem der Prophet ﷺ sogar die jungen Frauen veranlasste hinzugehen.
Scheich al-ʿUthaymīn (raḥimahullāh) sagte:
„Ich habe die Ansicht, dass das ʿEid-Gebet für jeden Einzelnen verpflichtend ist (Fard ʿAyn), und dass ein Mann es nicht unterlassen darf. Vielmehr ist er zur Teilnahme verpflichtet, da der Gesandte Allahs ﷺ es anordnete. Er befahl es sogar den Frauen, den heranwachsenden Mädchen und den Jungfrauen zum ʿEid-Gebet herauszugehen. Selbst den menstruierenden Frauen hat er dies befohlen zum ʿEid-Gebet herauszugehen, jedoch sollen sie sich vom Gebetsort fernhalten. Und dieses stellt eine Bestätigung dar.“ (Majmūʿ al-Fatāwā, 16/214)
Er sagte ebenfalls (16/217):
„Das, was sich mir aufgrund von Beweisen als richtiger erscheint, ist die individuelle Pflicht (Fard ʿAyn) und jeder Mann ist dazu verpflichtet am ʿEid-Gebet teilzunehmen, außer man hat einen berechtigten Entschuldigungsgrund.“ (Majmūʿ al-Fatāwā, 16/217)
Doch Allāh weiß es besser