[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Was ist das Urteil über das Eröffnungsbittgebet "subhānaka Allāhuma wa bihamdika wa tabārakasmuka wa taʿālā jadduka wa lā ilāha ghairuka" zu jedem Gebet. Muss man das jedes Mal sprechen?
23. Mai 2021 /
Das Gebet • Gedenken & Bittgebete
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Was ist das Urteil über das Eröffnungsbittgebet "subhānaka Allāhuma wa bihamdika wa tabārakasmuka wa taʿālā jadduka wa lā ilāha ghairuka" zu jedem Gebet. Muss man das jedes Mal sprechen?
Antwort:
Bārak Allāhu fik. Was das erwähnte Eröffnungsbittgebet betrifft, so ist das eine mögliche Variante, wie man sein Gebet beginnt, wobei es auch andere Überlieferungen zum Eröffnungsbittgebet gibt und man frei wählen darf.
Was das Urteil für jedes Gebet betrifft, so spricht man das für jedes Gebet, selbst wenn man zuerst ein Pflichtgebet verrichtet und anschließend ein freiwilliges Gebet verrichtet. Dasselbe gilt auch, wenn man zb. das Qiyām al-Layl betet oder das Tarawīh verrichtet, welches aus mehreren Gebeten besteht, so verrichtet man für jedes Gebet das Eröffnungsbittgebet, denn jedes Gebet hat sein eigenes Urteil und wird voneinander getrennt betrachtet. Doch Allāh weiß es besser.
Was das Urteil für jedes Gebet betrifft, so spricht man das für jedes Gebet, selbst wenn man zuerst ein Pflichtgebet verrichtet und anschließend ein freiwilliges Gebet verrichtet. Dasselbe gilt auch, wenn man zb. das Qiyām al-Layl betet oder das Tarawīh verrichtet, welches aus mehreren Gebeten besteht, so verrichtet man für jedes Gebet das Eröffnungsbittgebet, denn jedes Gebet hat sein eigenes Urteil und wird voneinander getrennt betrachtet. Doch Allāh weiß es besser.
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