Was ist das Urteil über eine Kopfteilrasur (Qaziʿ)?

26. Oktober 2020 / Natürliche Veranlagung /
Was ist das Urteil über eine Kopfteilrasur (Qaziʿ)?


Antwort:

Unter Qaziʿ versteht man, dass eine Kopfstelle rasiert wird und eine weitere unrasiert bleibt. Diese Vorgehensweise hat uns der Prophet (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) untersagt und gilt nach einigen Gelehrten als harām.
Scheich Muḥammad Ibn Sāliḥ al-ʿUthaymīn (Möge Allāh mit seiner Seele gnädig sein) wurde darüber befragt und er sagte:
[.. und alle Formen von al-Qazaʿ sind verpönt, denn der Prophet ﷺ sah einen Jüngling, der einen Teil seiner Kopfhaare rasierte und befahl ihm alle Haare zu rasieren oder alle zu lassen. Sollte man jedoch al-Qazaʿ machen, um den Glaubensverweigerern nachzuahmen, so ist dieser verboten, denn die Nachahmung der Glaubensverweigerer ist verboten, denn der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Wer ein Volk nachahmt, der ist von ihnen.“] Majmūʿ Fatāwā Ibnu ʿUthaymīn, 11/40
Es ist besser solch eine Frisur zu unterlassen, doch Allāh weiß es besser.