Was ist das Urteil über eine Person, die absichtlich oder im Zorn seine Eltern verflucht? Und gibt es für diesen Fluch, egal ob er absichtlich oder unabsichtlich war, eine Sühneleistung oder Reue? Und was liegt auf dem Fluchenden?

19. Februar 2022 / Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn / Familienleben /
Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Was ist das Urteil über eine Person, die absichtlich oder im Zorn seine Eltern verflucht? Und gibt es für diesen Fluch, egal ob er absichtlich oder unabsichtlich war, eine Sühneleistung oder Reue? Und was liegt auf dem Fluchenden?


Er sagte:

Das Verfluchen der Eltern gehört zu den großen Sünden, denn es wurde vom Propheten ﷺ authentisch berichtet, dass er denjenigen verfluchte, der seine Eltern verfluchte, egal ob dies direkt geschah oder ob man der Auslöser für ihre Verfluchung war, denn es wurde zum Propheten ﷺ gesagt: „Verflucht denn wohl ein Mann seine Eltern?“ Daraufhin sagte er: „Ja, er beschimpft den Vater des Anderen oder dessen Mutter und so beschimpft der Andere seinen Vater oder seine Mutter.“ So ist das Verfluchen der eigenen Eltern, egal ob dies direkt geschieht oder man der Auslöser dafür war, von den großen Sünden. Es gibt dabei auch keinen Unterschied, ob es dafür einen Auslöser gab oder ob es der Zorn war, außer wenn man eine Stufe des Zornes erreichen sollte, bei dem man nicht mehr wusste, was man sagt. In dieser Situation lastet nichts auf einem, denn man war sich nicht bewusst, was man sagte und Allāh rechnet mit seinem Diener gemäß dem ab, was er begriff und nicht, was er nicht begriff. Es liegt jedoch auf dem Menschen, dass er in einem sehr zornigen Zustand oder wenn er schnell zornig werden sollte, die Mittel benutzt, die diesen Zorn vergehen lassen oder zumindest abschwächen, denn ein Mann kam zum Gesandten ﷺ und bat ihn um einen Ratschlag, woraufhin der Gesandte ﷺ sagte „Zürne nicht!“ Daraufhin wiederholte er mehrmals: „Zürne nicht!“ Wenn jemand Zorn verspürt, so sucht er Zuflucht bei Allāh vor dem verfluchten Satan und vollzieht die Gebetswaschung, denn dies gehört zu den Mitteln, die die Wut vergehen lassen. Ebenso, gehört zu den Mitteln, die den Zorn vergehen lassen, dass man von Dingen Abstand nimmt, die den Zorn entfachen und dass man sich von dem Widersacher entfernt, auf das man in nichts Verbotenes gerät.“
 
Frage:
Wie verhält es sich mit der Reue? Gibt es dafür eine Reue?
 
Stichwörter