Was ist das Urteil über eine Person, die als Einzelne die Mondsichel gesehen hat, und die Menschen nicht mit ihr das Fasten beginnen?

Geehrter Scheich, was ist das Urteil über eine Person, die als Einzelne die Mondsichel gesehen hat, und die Menschen nicht mit ihr das Fasten beginnen?


Er sagte:

Wer die Mondsichel sichtet, soll die Sichtung dem islamischen Gericht bekanntgeben und ein Zeugnis ablegen.
Der Beginn von Ramadān wird durch eine einzelne Person bestätigt, sofern der Richter mit dieser Person als Zeuge einverstanden ist und gemäß diesem Zeugnis ein Urteil fällt. Wird dieses Zeugnis abgewiesen, dann herrscht diesbezüglich folgende Gelehrtenmeinung: „Er muss dann fasten.“ Dies weil er die Gewissheit hat die Mondsichel gesichtet zu haben und der Prophet (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) sagte:
„Beginnt das Fasten mit seiner Sichtung (also mit der Sichtung der Mondsichel).“ [Buchārī, Muslim]                                                                     
Und dieser hat ihn ja gesehen!
Und andere Gelehrte sagten:
„Er braucht nicht zu fasten, da das Fasten dann beginnt wenn die Menschen fasten und das Beenden des Fasten dann ist, wenn die Menschen es beenden, und der Anschluss an die Gemeinde (Dschamāʿah) ist besser als Einzelgänger und isoliert zu sein.“
Und eine andere Gruppe (von Gelehrten) sagte:
„Er muss im Geheimen fasten. Er muss fasten, da er die Mondsichel sichtete und er soll es im Geheimen machen, damit er seinen Disput nicht der Gemeinde (Dschamāʿah) offenlegt.“
[Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn, Fatāwa Fiqh al-ʿIbādāt]