Was ist das Urteil über Zauberei (Magie)?

03. April 2021 / MonotheismusVerschiedenes /
Was ist das Urteil über Zauberei (Magie)?


Antwort:

Der edle Großgelehrte Imām ad-Dhahabī (Möge Allāh seiner Seele gnädig sein) erwähnte es als große Sünde und schrieb in seinem Werk ‚al-Kabāʾir‘ (Die großen Sünden) folgendes:
 
„Es ist unmöglich Zauberei bzw. Magie auszuüben ohne gleichzeitig Kufr zu begehen. Allāh (taʿālā) sagt (sinngemäß): „Die Teufel wurden zu Kāfir, weil sie den Menschen die Zauberei lehrten.“ (2:102)
Das Ziel des Sātans (Allāhs Fluch sei über ihn), der den Menschen die Zauberei lehrt, ist es sie dazu zubringen Allāh (taʿālā) etwas bei zugesellen. Allāh (taʿālā) teilt uns über die Engel Hārūt und Mārūt folgendes mit: „Und sie folgten dem, was die Teufel unter der Herrschaft Sulaimans (den Menschen) verlasen. Nicht Sulaiman war ungläubig, sondern die Teufel waren es, indem sie die Menschen in der Zauberei unterwiesen und in dem, was auf die (beiden) engelhaften Männer) in Babel, Hārūt und Mārūt, herabgesandt worden war. Und sie (beide) unterwiesen niemanden (in der Zauberei), ohne zu sagen: "Wir sind nur eine Versuchung; so werde (darum) nicht ungläubig." Und so lernten sie von ihnen (beiden) das (Zaubermittel), womit man Zwietracht zwischen den Ehegatten stiftet. Doch können sie damit niemandem schaden, außer mit Allahs Erlaubnis. Und sie erlernten, was ihnen schadet und nicht nützt. Und sie wussten doch, dass, wer es erkaufte, am Jenseits wahrlich keinen Anteil hätte. Fürwahr, wie schlimm ist das, wofür sie ihre Seelen verkauft haben, wenn sie (es) nur wussten!“ (2: 102)
Tagtäglich sehen wir sehr viele in Abwege geratene Menschen, die versuchen die Zauberei zu erlernen und sie auszuüben. Sie glauben, dass sie damit „nur“ eine Sünde begehen. Ihnen ist nicht bewusst, dass die Ausübung der Zauberei eine Kufr-Tat ist. Auch magische Rituale bzw. Hexereien, die speziell dazu erlernt werden um den Mann mit seiner Frau zu vereinen oder um die Liebe zwischen Ehepaaren zu steigern, gehören zur Zauberei. Das Schwafeln von unverständlichen Worten und Sätzen, die allenfalls Verwirrungen und Schirk stiften, sind ebenfalls Kategorien der Zauberei. Die Strafe eines Zauberers ist der Tod. Denn die Zauberei ist die Verleugnung Allāhs und der Versuch Ihm zu ähneln. Der Gesandte Allāhs (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) erwähnte als eine der vernichtenden Sünden, auch die Anwendung der Zauberei. Folglich sollte man sich vor der Zauberei hüten und sich vor Allāh (taʿālā) fürchten, um nicht dadurch das eigene Diesseits und Jenseits zu zerstören.
Vom Gesandten Allāhs (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) wird berichtet: „Die Strafe eines Magiers ist seine Hinrichtung durch das Schwert.“
(Dies überlieferte At-Tirmidhī und fügte hinzu, dass diese Aussage nicht vom Gesandten Allāhs (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil), sondern von seinem Gefährten Jundub b. ʿAbdullāh stammt.)
Bajala bin ʿAbada sagte: „Ein Jahr vor dem Tod des Kalifen ʿUmar, erhielten wir von ihm einen Brief. Darin befahl er uns jeden männlichen oder weiblichen Zauberer zu töten.“ (Ahmad)
Von Abū Mūsā al-Aschʿarī; Der Gesandte Allāhs (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) sagte: „Drei Leuten wird der Eintritt in das Paradies verwehrt: Dem Trunkenbold; dem, der die Verwandtschaftsrechte nicht pflegt; und dem, der an die Zauberei glaubt.“ (Ahmad)
Von Ibn Masʿūd, dass der Gesandte Allāhs (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) sagte: „Ruqā, Tamāʾim und Tawla sind Schirk.“ (Ahmad; Abū Dāwūd; Ibn Mādscha)
Ruqa:
Der Versuch Kranke mit aufgeschriebenen Zauberformeln oder mit magischen Worten und Zeichnungen zu heilen. Meistens sind die Bedeutungen dieser Worte und Zeichnungen nicht zu verstehen.
Tamāʾim:
Das Tragen von Perlen und Nazar- (Augen-) Anhängern, um sich dadurch vor den „bösen Blicken“ zu schützen.
Tawla:
Magische Rituale, die angeblich zur Steigerung der gegenseitigen Zuneigung zwischen dem Ehemann und seiner Frau dienen.
Die großen Sünden sind der Mehrzahl des Volkes nicht bekannt. Diese Tatsache gehört mit zu den Wahrheiten, die man nicht leugnen kann. Folglich werden sie vom unwissenden Volk (der Jāhiliyyah) unbewusst begangen. Genau hier fällt den Gelehrten eine große Aufgabe zu. Insbesondere die Sündigen, die erst vor kurzem zum Islam übertraten, davor sehr lange im Schirk lebten und die Sprache des Islams (Arabisch) nicht kennen, mit ihnen müssen die Gelehrten sehr behutsam umgehen, und ihnen diese Sünden und die anderen Fundamente des Islams in einer angemessenen Weise lehren. Zunächst muss ihnen offen und klar die Glaubensformel (Kalimatun Tauhid) „Lā ilāha illAllāh“ in einer Sprache erklärt werden, die sie auch verstehen, und zwar basierend auf Beweisen. Danach müssen ihnen die Bedingungen des Glaubens gelehrt, und die Aussagen und Handlungen, die zu den Schirk- und Kufr-Taten gehören, in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit beigebracht werden. Anschließend werden sie über die Bedeutung des Glaubensbekenntnisses in arabischer Sprache aufgeklärt. Und zuletzt werden ihnen die einzelnen Pflichten des Islams beigebracht. Wenn es absolut niemanden gibt, der diesen Menschen die Fundamente des Islams, den Schirk, den Kufr und die großen Sünden lehrt, so ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass sie aufgrund ihres Unwissens in Schirk verfallen und große Sünden begehen. Nur dann werden ihnen möglicherweise ihre Sünden, die sie aufgrund dieser Unwissenheit begangen haben, durch Allāh (taʿālā) verziehen.
 
Allāh (taʿālā) sagt (sinngemäß): „Wir bestrafen kein Volk, ohne ihnen zuvor einen Gesandten geschickt zu haben.“ (17:15)
Natürlich findet eine Entschuldigung vor Allāh (taʿālā) nur dann eine Akzeptanz, wenn eine Person alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt und eingesetzt hat, um den Din Allāhs, den Schirk, den Kufr und die großen Sünden zu erlernen. Man darf keine Anstrengung scheuen, um an dieses Wissen zu gelangen. Eine Entschuldigung hat nur dann eine Berechtigung, wenn einem dieses fundamentale Wissen trotz aller Anstrengungen, die nachweislich erbracht wurden, verwehrt blieb. Das Gegenteil davon ist nicht vorstellbar. Folgende geschichtliche Tatsache sollte hierzu beachtet werden: Wenn dem Gesandten Allāhs (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) ein Verbot Allāhs offenbart wurde, erreichte diese Nachricht einen Teil der Sahaba, die sich in Abessinien aufhielten, unter Umständen erst nach Monaten. Während diese neuen Verbote vom Propheten (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) und den Muslimen in Mekka angenommen und umgesetzt wurden, ist es verständlich, dass die Muslime in Abessinien, aufgrund ihrer Unkenntnis, diese Taten auch weiterhin ausführten. Da diese Verbote Allāhs sie noch nicht erreicht hatten, galten sie in dieser Angelegenheit als entschuldigt. Doch von dem Zeitpunkt an, an dem sie die Nachricht erhielten, hatten sie keinen Entschuldigungsgrund mehr.
(Allāh (taʿālā) bürdet niemandem eine Last auf die er nicht auch tragen kann; folglich würde Er auch niemanden dadurch zur Rechenschaft ziehen. Er hat jedem Menschen nur das auferlegt, was er auch imstande ist zu tragen, und nur dafür wird Er sie zur Verantwortung ziehen. All jenen Menschen, denen trotz aller Bemühungen und Anstrengungen - d.h. obwohl sie alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten ausgeschöpft haben - das Wissen über die Schahada, folglich über den Iman und den Schirk, verwehrt blieb und die daher im Sumpf des Schirks stecken blieben, nur sie könnten aufgrund dieser Unwissenheit vor Allāh (taʿālā) als entschuldigt gelten.
Trotz ihres Schirks besteht eine Hoffnung auf ihre Vergebung durch Allāh (taʿālā). Dessen ungeachtet ist es uns Muslimen nicht gestattet über Menschen von denen wir Zeugen ihres Schirks werden folgendes zu sagen: „Vielleicht gehören diese Menschen zu jenen, die vor Allāh als entschuldigt gelten, daher sollten wir sie nicht als Muschrikūn und ihre Taten nicht als Schirk bezeichnen“. Dies ist keineswegs erlaubt, da wir nur anhand der äußerlich fassbaren Tatsachen urteilen dürfen (d.h. basierend auf den Ereignissen, die wir mit unseren Sinnesorganen wahrnehmen und bezeugen können).
Auch gilt für all jene, denen trotz ihrer Anstrengung die großen Sünden verwehrt blieben folgendes: Sollten solche Personen jemals eine Sünde begehen, die eigentlich bereits im Diesseits zu vergelten ist, so muss bei ihnen diese Vergeltung zunächst ausgesetzt werden. Sie müssen zuerst über diese Sünden und ihren Strafen in Kenntnis gesetzt werden. Erst wenn sie (trotz ihrer Kenntnis) diese Sünden erneut begehen, dann werden sie ebenfalls zur Verantwortung gezogen. Damit jemand vor Allāh (taʿālā) trotz seines Schirks und seiner großen Sünden als entschuldigt gelten kann, müssen folgende Umstände zusammentreffen: Er muss intensive Nachforschungen über diese Themen getätigt haben; trotz seiner Bemühungen muss ihm die Kenntnis über diese Bereiche verwehrt geblieben sein; und er muss in einer Gegend wohnen in der es weder irgendwelche islamischen Quellen gibt, noch darf er die geringste Möglichkeit besitzen an diese Quellen heran zu kommen.
Jedoch gibt es heutzutage keine Gegend, die diese Bedingungen erfüllt. Ganz im Gegenteil – auch wenn es zurzeit keinen islamischen Staat gibt, in der die islamische Scharia Anwendung findet, und in der nach dem Quran und der Sunna regiert wird, so ist es doch trotzdem möglich jederzeit an die Grundsätze des Islams zu gelangen, ihre Quellen zu finden, und die Schahada, den Iman, den Schirk und die großen Sünden zu erlernen. Dennoch könnte jemand vor Allāh (taʿālā) als entschuldigt gelten, wenn er trotz jeglicher Anstrengungen diese Wahrheiten nicht erlangen konnte. Zudem gilt, dass ein Mensch, weder vor Allāh noch vor den anderen Menschen, keinesfalls zu entschuldigen ist, der, nachdem er über diese Wahrheiten inklusive ihrer Beweise aufgeklärt wurde, und der Kenntnis über den Schirk und die großen Sünden besitzt, wieder zu diesen rückfällig wird. Eins sollte jedoch niemals vergessen werden: Ganz gleich wie viel jemand sich bemüht und sich anstrengt die Wahrheit zu erlernen, solange er Schirk begeht, ist er für uns ein Muschrik. Denn wir urteilen nur nach den äußerlich fassbaren Gegebenheiten und nach den äußerlich wahrnehmbaren Taten eines Menschen. Mit der Angelegenheit ob dieser ins Paradies kommt oder in die Hölle, damit haben wir uns nicht zu befassen. Dies ist eine Sache Allāhs.“
Ende des Zitats
 
Wer eine große Sünde begeht, muss dafür eine eigene Reue (Taubah) machen. In dieser Frage kann man nachlesen, wie man eine aufrichtige Reue begeht: https://hadrous.de/faqs/was-gehoert-alles-zu-der-reue-und-auf-was-sollte-man-achten-wenn-man-Allāh-um-vergebung-bittet/
 
Die Erläuterung zu diesem Buch kann man sich hier anhören: https://hadrous.de/playlists/die-grossen-sunden/
 
Und Allāh weiß es besser.
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