Was ist das Urteil und die Sühne für jemanden, der einmal mit einer Frau geküsst und rumgemacht hat? Es wurden nur Küsse und Berührungen ausgetauscht.

20. Februar 2021 / Verschiedenes /
Was ist das Urteil und die Sühne für jemanden, der einmal mit einer Frau geküsst und rumgemacht hat? Es wurden nur Küsse und Berührungen ausgetauscht.


Antwort:

Die Fragestellung deutet darauf hin, dass die Person, die diese Frage stellt, das Ganze als leicht erachtet, denn man sagt: „...der "einmal" mit einer Frau geküsst und rumgemacht hat? Es wurden "nur" Küsse und Berührungen ausgetauscht.“ Das hört sich an als wäre es etwas Leichtes, dabei ist allein das Berühren einer Frau schon eine große Sünde, vor allem wenn man sie in Verbindung mit Gelüsten berührt und küsst. Das ist der Beginn von Unzucht (Zina) und das ist eine Tat, die der Mensch auf jeden Fall unterlassen muss. Der Muslim hat darauf zu achten, dass er solche Angelegenheiten, die im harām gemacht werden, lässt und sie dafür im halāl macht.
Diese Frau, die du berührt hast, kannst du auch im halāl berühren. Mach ihr einen Heiratsantrag, heirate sie und lebe mit deiner Ehefrau im halāl, dann kannst du sie berühren und küssen, so viel du möchtest. Aber auf diesem oben genannten Wege ist es harām und das führt auf jeden Fall früher oder später zur Unzucht, welche eine große Sünde im Islam ist, die mit einer Hadd geahndet wird.
Wie soll sich nun eine Person verhalten, die das gemacht hat?
Sie soll bei Allāh Reue (taubah) machen. Zu den Bedingungen der Akzeptanz der Reue (taubah) gehört, dass man mit der Sünde aufhört. Die zweite Bedingung ist, dass man sich vornimmt die Sünde nie wieder zu begehen. Und die dritte Bedingung ist, dass man im Herzen verabscheut an die Sünde erinnert zu werden. Wenn diese drei Bedingungen erfüllt sind, dann gilt, dass man eine Reue gemacht hat, die bei Allāh aufrichtig ist, und so sagt der Prophet (Friede und Segen auf ihm): „Wer Reue macht der hat keine Sünde mehr.“, dann ist man von dieser Sünde sozusagen befreit. Doch Allāh weiß es besser.