Was ist der Glaubensgrundsatz der Ahlu-s-Sunnah wa-l-Jamāʿah bezüglich der Namen und Eigenschaften Allāhs?

19. Februar 2022 / Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn / Glaubenslehre /
Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Was ist der Glaubensgrundsatz der Ahlu-s-Sunnah wa-l-Jamāʿah bezüglich der Namen und Eigenschaften Allāhs?


Er sagte:

Der Glaubensgrundsatz der Ahlu-s-Sunnah wa-l-Jamāʿah bezüglich der Namen und Eigenschaften Allāhs ist die Bestätigung dessen, was Allāh für Sich Selbst an Namen und Eigenschaften bestätigt hat, ohne:
- Taḥrīf (Veränderung/Verzerrung eines Namens und/oder einer Eigenschaft Allāhs zu etwas anderem als seiner wahren Bedeutung, d.h. von "Allāh" zu "Al-Laat", und "Al-ʿAzīz" zu "Al-ʿUzza");
- Taʿtīl (Leugnung einiger oder aller Namen und Eigenschaften Allāhs);
- Takyīf (Fragen danach, “wie” (Allāhs Name oder Eigenschaft ist), d.h. “Wie steigt Allāh herab?” etc.);
- Tamthīl (Implizierung einer Gleichartigkeit zwischen den Namen und Eigenschaften Allāhs und denen Seiner Schöpfung).
Und der Unterschied zwischen einem Namen und einer Eigenschaft ist, dass ein Name das ist, womit Allāh Sich Selbst benannt hat; und eine Eigenschaft das, womit Allāh Sich Selbst beschrieben hat. Und dazwischen gibt es einen deutlichen Unterschied.
Ein Name ist also das, was als den Namen von Allāh den Glorreichen und Erhabenen betrachtet wird, (und das) was eine Eigenschaft einschließt. Die Bestätigung eines Namens erfordert die Bestätigung einer Eigenschaft. Zum Beispiel: “Al-Ghafūr” (Der am meisten Vergebende) ist ein Name, und (seine Bestätigung) erfordert die (Bestätigung der) Eigenschaft der “Maghfirah” (Vergebung); und “Ar-Raḥīm” (Der Gnädigste) ist ein Name und (seine Bestätigung) erfordert die (Bestätigung der) Eigenschaft der “Ar-Raḥmah” (Gnade).
Und die Bestätigung einer Eigenschaft erfordert nicht die Bestätigung eines Namens. Zum Beispiel: "Al-Kalām" (Das Sprechen) erfordert nicht die Bestätigung des Namens "Al-Mutakallim" (Der Sprecher) für Allāh.
Aufgrund dessen sind also die Namen umfangreicher, da jeder Name eine Eigenschaft mit einschließt, jedoch eine Eigenschaft nicht einen Namen mit einschließt.
 
[Fatāwā Arkān al-Islām, S. 73, Fatwa Nr. 30]