[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Was ist unter islamischer Eheschließung zu verstehen und ab wann gilt man als verheiratet?
21. Oktober 2020 /
Ehevertrag
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Befinde ich mich zurzeit mit einer Schwester in der Verlobungsphase, also ich war schon um Ihre Hand anhalten und nun wollen wir die islamische Eheschließung vollziehen.Meine Frage nun, was genau muss vollzogen werden damit die Ehe gültig wird.In einer Moschee wurde uns gesagt, dass erst nach der standesamtlichen Hochzeit die Ehe gültig ist.In verschiedenen Vorträgen habe ich gehört, dass es nur Zeugen braucht und der Vater muss halt den Satz sagen und die Brautgabe muss ausgemacht sein.Was ist das korrekte Urteil ?
Antwort:
Jemand, der dich mit einer Schwester verlobt hat, aber noch keinen islamischen Ehevertrag abgeschlossen hat, ist für sie und sie für ihn, also sie sind füreinander harām.
Daher darf man auch nicht, wenn man alleine ist, mit einander reden und treffen. Es muss immer der Mahram dieser Schwester dabei sein.
Möchte man die Schwester heiraten, dann beginnt die Gültigkeit der Ehe mit der Eheschließung/Ehevertrag. Bei dem Ehevertrag im islamischen Sinne reicht aus, wenn der Bräutigam oder den er beauftragt und die Braut bzw. ihr Vormund (Wali) vor Ort sind. Der Wali verheiratet sie, indem 2 muslimische Zeugen anwesend sind und ein Angebot an den Bräutigam unterbreitet wird und der Bräutigam dieses dann annimmt.
Anschließend wird die Morgengabe vor den 2 Zeugen (und Allāh reicht als Zeuge) festgelegt.
Das Angebot kann mit den folgenden Worten gesprochen werden: Ich verheirate dir meine Bevollmächtigte [Name] nach der vereinbarten Morgengabe [Morgengabe aufzählen] gemäß den qurʿān und der Sunnah.
Das Angebot kann mit den folgenden Worten angenommen werden: Ich nehme deine Bevollmächtigte [Name] nach der vereinbarten Morgengabe [Morgengabe aufzählen] gemäß den qurʿān und der Sunnah zu meiner Ehefrau an.
Es ist nicht erforderlich den islamischen Ehevertrag schriftlich zu verfassen. Dadurch werden sie füreinander erlaubt, also halal.
Das standesamtliche/behördliche Heiraten gehört nicht zum Islam. Jedoch ist es empfohlen auch dieses zusätzlich zu machen, um den Staat u.a. zu zeigen, dass man verheiratet ist und nicht Freund und Freundin sind, denn der islamische Ehevertrag ist in einem Land, wie Deutschland nicht anerkannt und man würde glauben, sie seien nicht in einer Ehe. Doch Allāh weiß es besser.
Daher darf man auch nicht, wenn man alleine ist, mit einander reden und treffen. Es muss immer der Mahram dieser Schwester dabei sein.
Möchte man die Schwester heiraten, dann beginnt die Gültigkeit der Ehe mit der Eheschließung/Ehevertrag. Bei dem Ehevertrag im islamischen Sinne reicht aus, wenn der Bräutigam oder den er beauftragt und die Braut bzw. ihr Vormund (Wali) vor Ort sind. Der Wali verheiratet sie, indem 2 muslimische Zeugen anwesend sind und ein Angebot an den Bräutigam unterbreitet wird und der Bräutigam dieses dann annimmt.
Anschließend wird die Morgengabe vor den 2 Zeugen (und Allāh reicht als Zeuge) festgelegt.
Das Angebot kann mit den folgenden Worten gesprochen werden: Ich verheirate dir meine Bevollmächtigte [Name] nach der vereinbarten Morgengabe [Morgengabe aufzählen] gemäß den qurʿān und der Sunnah.
Das Angebot kann mit den folgenden Worten angenommen werden: Ich nehme deine Bevollmächtigte [Name] nach der vereinbarten Morgengabe [Morgengabe aufzählen] gemäß den qurʿān und der Sunnah zu meiner Ehefrau an.
Es ist nicht erforderlich den islamischen Ehevertrag schriftlich zu verfassen. Dadurch werden sie füreinander erlaubt, also halal.
Das standesamtliche/behördliche Heiraten gehört nicht zum Islam. Jedoch ist es empfohlen auch dieses zusätzlich zu machen, um den Staat u.a. zu zeigen, dass man verheiratet ist und nicht Freund und Freundin sind, denn der islamische Ehevertrag ist in einem Land, wie Deutschland nicht anerkannt und man würde glauben, sie seien nicht in einer Ehe. Doch Allāh weiß es besser.
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