[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Was sagt der Islam zur künstlichen Befruchtung?
Was sagt der Islam zur künstlichen Befruchtung?
Antwort:
Die Gelehrten des Islams haben eine künstliche Befruchtung für erlaubt erklärt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören:
- Die Befruchtung darf nur erfolgen, wenn es sich um eine verheiratete Frau handelt und der Samen des Ehemanns eingepflanzt wird. Es darf also kein Samen sein von einem fremden Mann.
- Eine körperliche Schädigung für die Frau muss ausgeschlossen werden.
- Es muss die Gewissheit bestehen, dass es sich um den Samen des Ehemanns handelt, d. h. es muss eine Verwechslungsgefahr oder gar -möglichkeit ausgeschlossen werden.
- Die Befruchtung darf nur unter Einhaltung der islamischen Regelungen durchgeführt werden. Dazu gehört das Einhalten der Scham und der Schutz der Blöße vor fremden Augen. Die Befruchtung sollte bestenfalls von einer muslimischen weiblichen Ärztin durchgeführt werden. Ist dies nicht möglich dann von einer nichtmuslimischen Ärztin und wenn dies ebenfalls nicht möglich ist, dann von einem muslimischen Arzt oder im Härtefall von einem gewöhnlichen Arzt, wobei in allen Situationen nur das Nötigste vom Körper gezeigt wird, um die eigen Scham und die Blöße weiterhin zu bewahren.
- Der Samen des Ehemannes darf nicht auf verbotener Weise entnommen werden. Es ist zum Beispiel nicht erlaubt sich verbotener Hilfsmittel oder Medien zu bedienen, um eine Ejakulation herbeizuholen. Doch Allāh weiß es besser.
- Die Befruchtung darf nur erfolgen, wenn es sich um eine verheiratete Frau handelt und der Samen des Ehemanns eingepflanzt wird. Es darf also kein Samen sein von einem fremden Mann.
- Eine körperliche Schädigung für die Frau muss ausgeschlossen werden.
- Es muss die Gewissheit bestehen, dass es sich um den Samen des Ehemanns handelt, d. h. es muss eine Verwechslungsgefahr oder gar -möglichkeit ausgeschlossen werden.
- Die Befruchtung darf nur unter Einhaltung der islamischen Regelungen durchgeführt werden. Dazu gehört das Einhalten der Scham und der Schutz der Blöße vor fremden Augen. Die Befruchtung sollte bestenfalls von einer muslimischen weiblichen Ärztin durchgeführt werden. Ist dies nicht möglich dann von einer nichtmuslimischen Ärztin und wenn dies ebenfalls nicht möglich ist, dann von einem muslimischen Arzt oder im Härtefall von einem gewöhnlichen Arzt, wobei in allen Situationen nur das Nötigste vom Körper gezeigt wird, um die eigen Scham und die Blöße weiterhin zu bewahren.
- Der Samen des Ehemannes darf nicht auf verbotener Weise entnommen werden. Es ist zum Beispiel nicht erlaubt sich verbotener Hilfsmittel oder Medien zu bedienen, um eine Ejakulation herbeizuholen. Doch Allāh weiß es besser.
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