[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Was sind die beiden (verpflichtend eintreffenden) Dinge (Mūdschibatān) über die der Prophet (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) befragt wurde?
21. November 2020 /
Monotheismus • Der Tag der Auferstehung
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Was sind die beiden (verpflichtend eintreffenden) Dinge (Mūdschibatān) über die der Prophet (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) befragt wurde?
Antwort:
Hierbei handelt es sich um das Versprechen Allāhs an Seine Diener. So wird derjenige, der an Allāh glaubt und ihm nichts beigesellt ins Paradies einhergehen und derjenige, der es ablehnt, wird in die Hölle gehen und wir suchen Zuflucht bei Allāh davor.
Im Ausspruch von Dschābir (Möge Allāh mit ihm zufrieden sein), der sagte: „Es kam ein Mann zum Propheten (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) und sagte: ‘O Gesandter Allāhs, was sind die beiden (verpflichtend eintreffenden) Dinge (Mūdschibatān)?’ So sagte er: ‘Wer auch immer stirbt und Allāh nichts beigesellt, kommt ins Paradies und wer auch immer stirbt und Allāh etwas beigesellt, kommt in die Hölle.’” [Muslim, Nr. 93]
Doch Allāh weiß es besser.
Im Ausspruch von Dschābir (Möge Allāh mit ihm zufrieden sein), der sagte: „Es kam ein Mann zum Propheten (Allāh segne ihn und gebe ihm Heil) und sagte: ‘O Gesandter Allāhs, was sind die beiden (verpflichtend eintreffenden) Dinge (Mūdschibatān)?’ So sagte er: ‘Wer auch immer stirbt und Allāh nichts beigesellt, kommt ins Paradies und wer auch immer stirbt und Allāh etwas beigesellt, kommt in die Hölle.’” [Muslim, Nr. 93]
Doch Allāh weiß es besser.