[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Was sollte jemand tun, der in der Moschee sein Sunnah-Gebet verrichtet und währenddessen wird die Iqāmah (letzter Aufruf zum Gebet, nach Adhān) gerufen?
19. Februar 2022 /
Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn
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Gebetsruf & Aufforderung • Verrichtung des Gebets
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Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Was sollte jemand tun, der in der Moschee sein Sunnah-Gebet verrichtet und währenddessen wird die Iqāmah (letzter Aufruf zum Gebet, nach Adhān) gerufen?
Er sagte:
Wenn jemand in der Moschee ein Sunnahgebet verrichtet, während Iqāmah gerufen wird, dann ist die zu bevorzugende Meinung, dass, wenn er bei der zweiten Rakaʿa (Gebetseinheit) ist, er sie verkürzen sollte, und wenn er bei der ersten Rakaʿa ist, sollte er sein Gebet abbrechen und am Gemeinschaftsgebet mit dem Imām teilnehmen.
Der Beweis dafür findet sich in Imām Muslims authentischer Ḥadīth-Sammlung:
Der Prophet ﷺ sagte: „Wenn Iqāmah gerufen wird, gibt es kein Gebet, außer dem Pflichtgebet.“ (Saḥīḥ Muslim, # 1/493)
Wenn die Rukūʿ (Verbeugung) für die zweite Rakaʿa bereits ausgeführt wurde, dann sollte das Gebet vollendet werden und falls nicht, sollte es abgebrochen werden. Denn das, was dann noch von Sujūd (Niederwerfung) und Taschahhud übrig ist, ist nicht mehr erforderlich.
Außerdem sollte er das Gebet ohne den „Salām“ beenden, es genügt die Absicht im Herzen – im Gegensatz zur weit verbreiteten falschen Meinung, dass das Gebet vorschriftsmäßig beendet werden müsse.
[Fatāwā Ibnu ʿUthaymīn, 1/345]
Der Beweis dafür findet sich in Imām Muslims authentischer Ḥadīth-Sammlung:
Der Prophet ﷺ sagte: „Wenn Iqāmah gerufen wird, gibt es kein Gebet, außer dem Pflichtgebet.“ (Saḥīḥ Muslim, # 1/493)
Wenn die Rukūʿ (Verbeugung) für die zweite Rakaʿa bereits ausgeführt wurde, dann sollte das Gebet vollendet werden und falls nicht, sollte es abgebrochen werden. Denn das, was dann noch von Sujūd (Niederwerfung) und Taschahhud übrig ist, ist nicht mehr erforderlich.
Außerdem sollte er das Gebet ohne den „Salām“ beenden, es genügt die Absicht im Herzen – im Gegensatz zur weit verbreiteten falschen Meinung, dass das Gebet vorschriftsmäßig beendet werden müsse.
[Fatāwā Ibnu ʿUthaymīn, 1/345]