[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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Was versteht man unter der Aussage 'Erreichen des islamischen Reifealters' (mukallaf sein)?
27. Dezember 2020 /
Natürliche Veranlagung
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Was versteht man unter der Aussage 'Erreichen des islamischen Reifealters' (mukallaf sein)?
Antwort:
Eine Person, die noch keine islamische Vollreife erreicht hat, wird für ihre Taten und Handlungen nicht zur Rechenschafft gezogen. Zur Allbarmherzigkeit Allāhs gehört es jedoch, dass die guten Taten einer Person, die noch nicht mukallaf ist von den Engeln niedergeschrieben wird, nicht aber die Sünden. Deswegen ist es empfehlenswert Kinder zu guten Taten, besonders zu Gottesdiensten, zu motivieren.
Ein wichtiges Merkmal ist der Verstand (al-ʿAql) und die Unterscheidungsfähigkeit (at-Tamyīz), um verschiedene Situationen voneinander zu unterscheiden. Wenn der Mensch also nicht bei Verstand oder nicht in der Lage ist Situationen voneinander zu unterscheiden, gilt man nicht als mukallaf.
Besitzt man Verstand und die Fähigkeit gute und schlechte Situationen voneinander zu unterscheiden, gehören weiter zu den Merkmalen einer islamischen Vollreife folgende körperlichen Merkmale:
Der edle Großgelehrte Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn (Möge Allāh mit seiner Seele gnädig sein) sagte in einem Rechtsurteil über das Fasten, wobei dieser Ausschnitt das Erreichen des Reifealters betrifft: '
Man erreicht das Reifealter durch eines der folgenden drei Dinge. Entweder vollendet der Mensch das 15. Lebensalter oder es wachsen die Schamhaare und das ist festes Haar im Vorderteil, oder es passiert ein Samenerguss mit Gelüst, obgleich es im wachen oder schlafenden Zustand geschieht. Und für die Frau gibt es ein weiteres viertes Merkmal und das ist die Menstruation. Wenn eine Frau ihre Menstruation bekommt, dann hat sie das Reifealter (bulūg) erreicht. Dementsprechend gilt, wer auch immer das 15. Lebensalter erreicht hat, ob männlichen oder weiblichen Geschlechts, so hat man das Reifealter erreicht. Und wessen Schamhaare gewachsen sind, ob männlichen oder weiblichen Geschlechts, so hat man das Reifealter erreicht selbst wenn es vor dem 15. Lebensalter ist. Und wer einen feuchten Traum hatte, ob männlichen oder weiblichen Geschlechts, so hat man das Reifealter erreicht selbst wenn es vor dem 15. Lebensalter ist. Und wenn sie die Menstruation bekommt und noch keine 15 Jahre alt ist, hat sie das Reifealter somit erreicht.
An dieser Stelle muss man vor etwas warnen, das von vielen Menschen unbeachtet bleibt. Viele Frauen bekommen ihre Menstruation und wissen nicht, dass sie ab diesen Augenblick verpflichtet sind zu fasten und weitere Gottesdienste, welche mit dem Erreichen des Reifealters verpflichtend werden, verrichten müssen. Es ist so, weil viele Menschen glauben, dass das Reifealter erst mit 15 Jahren erreicht wird, aber das stimmt nicht und dafür gibt es keine islamische Grundlage.' (https://hadrous.de/faqs/fuer-wen-ist-das-fasten-eine-pflicht/)
Doch Allāh weiß es besser
Ein wichtiges Merkmal ist der Verstand (al-ʿAql) und die Unterscheidungsfähigkeit (at-Tamyīz), um verschiedene Situationen voneinander zu unterscheiden. Wenn der Mensch also nicht bei Verstand oder nicht in der Lage ist Situationen voneinander zu unterscheiden, gilt man nicht als mukallaf.
Besitzt man Verstand und die Fähigkeit gute und schlechte Situationen voneinander zu unterscheiden, gehören weiter zu den Merkmalen einer islamischen Vollreife folgende körperlichen Merkmale:
- Das Wachsen der Schambehaarung
- Eine Ejakulation (Schlaf oder Wachzustand)
- Spätestens mit dem Erreichen des 15. Lebensalters.
- Der Beginn der Menstruationsblutung bei Mädchen
Der edle Großgelehrte Muhammad ibn Sālih al-ʿUthaymīn (Möge Allāh mit seiner Seele gnädig sein) sagte in einem Rechtsurteil über das Fasten, wobei dieser Ausschnitt das Erreichen des Reifealters betrifft: '
Man erreicht das Reifealter durch eines der folgenden drei Dinge. Entweder vollendet der Mensch das 15. Lebensalter oder es wachsen die Schamhaare und das ist festes Haar im Vorderteil, oder es passiert ein Samenerguss mit Gelüst, obgleich es im wachen oder schlafenden Zustand geschieht. Und für die Frau gibt es ein weiteres viertes Merkmal und das ist die Menstruation. Wenn eine Frau ihre Menstruation bekommt, dann hat sie das Reifealter (bulūg) erreicht. Dementsprechend gilt, wer auch immer das 15. Lebensalter erreicht hat, ob männlichen oder weiblichen Geschlechts, so hat man das Reifealter erreicht. Und wessen Schamhaare gewachsen sind, ob männlichen oder weiblichen Geschlechts, so hat man das Reifealter erreicht selbst wenn es vor dem 15. Lebensalter ist. Und wer einen feuchten Traum hatte, ob männlichen oder weiblichen Geschlechts, so hat man das Reifealter erreicht selbst wenn es vor dem 15. Lebensalter ist. Und wenn sie die Menstruation bekommt und noch keine 15 Jahre alt ist, hat sie das Reifealter somit erreicht.
An dieser Stelle muss man vor etwas warnen, das von vielen Menschen unbeachtet bleibt. Viele Frauen bekommen ihre Menstruation und wissen nicht, dass sie ab diesen Augenblick verpflichtet sind zu fasten und weitere Gottesdienste, welche mit dem Erreichen des Reifealters verpflichtend werden, verrichten müssen. Es ist so, weil viele Menschen glauben, dass das Reifealter erst mit 15 Jahren erreicht wird, aber das stimmt nicht und dafür gibt es keine islamische Grundlage.' (https://hadrous.de/faqs/fuer-wen-ist-das-fasten-eine-pflicht/)
Doch Allāh weiß es besser
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